Wohnmobil Tempolimit Autobahn

Hallo,
Wohnmobile mit mehr als 3,5 t und weniger als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen 100 km/h fahren, steht bei vielen Webseiten.

Ich finde in den §3 und §18 StVO aber keinen Hinweis darauf. Im §18 sehe ich lediglich die 100 km/h Ausnahme für Kraftomnibusse ohne Anhänger.

Also: Wo steht’s geschrieben? (Und warum schafft es der Gesetzgeber nicht, solche Gesetze so zu schreiben, dass man es findet?)

Gefunden!

An Stelle die StVO zu ändern, haben unsere Volksvertreter es für sinnvoller gehalten, die
12. Ausnahmeverordnung zur StVO
zu erlassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_12/BJNR086600005.html

Witzig:
Ursprünglich sollte diese „StVOAusnV 12“ mit Ablauf des 31.12.09 außer Kraft treten. Das wurde jedoch durch die Verordnung vom 26.10.09 mit dem hübschen Namen „Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO (1. StVOAusnV12ÄndV)“ geändert, so dass diese Ausnahme nun dauerhaft gilt. Warum streicht man das nicht und packt die Regel in die StVO?

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Weil Änderungen der StVO durch den Bundesrat müssen, während „Deine“ Verordnung vom Verkehrsministerium erlassen werden konnte? Das ist der einzige halbwegs vernünftige Grund, der mir einfällt.

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Ich nenne es Faulheit. Vor Jahrzehnten hieß es, man wolle die StVO einmal grundsätzlich reformieren. Im Wesentlichen die Regeln belassen, sie aber klarer und verständlicher formulieren.

Der letzte Absatz ist bezeichnend für das Trauerspiel:
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/aktuelles/parkplatzregeln

„Manche Gerichte sagen so, andere so.“ Das ist Mist.