Hallo an alle hier im Forum.
Ich habe folgendes Problem:
Darf ich mit einem Wohnmobil von 7,30 m Länge und einem
zulässigen Gesamtgewicht beim Verkehrszeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) überholen?
Gilt für dieses Wohnmobil die LKW Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/H auf Autobahnen?
Oder nach welchen Kriterien wird das WOMO eingeordnet?
Erbitte schnelle Antwort, da am Montag die Reise losgehen soll.
Jetzt schon Danke sagt Helmut
Frag’ lieber einen Fahrlehrer oder Polizisten, die sollten das wissen und eine verlässliche Auskunft geben können!
Hallo an alle hier im Forum.
Ich habe folgendes Problem:
Darf ich mit einem Wohnmobil von 7,30 m Länge und einem
zulässigen Gesamtgewicht beim Verkehrszeichen 277
(Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht
über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für
Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und
Kraftomnibusse) überholen?
Gilt für dieses Wohnmobil die LKW Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 80 km/H auf Autobahnen?
Oder nach welchen Kriterien wird das WOMO eingeordnet?
Erbitte schnelle Antwort, da am Montag die Reise losgehen
soll.
Jetzt schon Danke sagt Helmut
Hallo Helmut,
ich bin erst heute von einer Geschäftsreise zurückgekommen, deshalb erst jetzt meine Antwort.
Auf Deine Frage kann ich Dir leider keine Antwort geben, ich weiß es nicht. Sorry
Gruß Manfred
Frag’ lieber einen Fahrlehrer oder Polizisten, die sollten das
wissen und eine verlässliche Auskunft geben können!
Ich habe beides gemacht, aber ob Du es glaubst oder nicht: Von 2 Fahrlehrern 1Fahrlehrerin sowie drei verschiedenen Polizisten (von denen einer noch per Funk die Zentrale hinzuzog, bekam ich 4 verschiedene Auskünfte
1: Das Überholverbot und die Beschränkung auf 80km/h gelte nicht, da es sich nicht um einen LKW sondern um einen „Kraftomnibus“!!! handele.
2: Das Überholverbot gilt nicht da es sich um ein Sonder KFZ handele.
3: Das Verbot gilt nicht da es kein LKW ist.
4: ( Die meiner Meinung nach am ehesten zutreffende)
Schauen Sie in die Zulassung, wenn dortz LKW steht gilt das Überholverbot, die Beschränkung auf 80 aber nicht da Sonderfahrzeug (versteh ich zwar nicht aber bitte!!. Steht dort Sonder KFZ könne ich das Fahrzeug als PKW betrachten.
So, durch diese Auskünfte bin ich nicht schlauer sondern eher noch verwirrter als vorher. Ich werde das WOMO wohl als LKW behandeln und mich an diese Auflagen halten , auch wenn es nicht sein müßte. Das erspart mir im Zweifelsfall Kosten und Ärger.
Hallo Helmut,
wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 t zGG hat gilt, unabhängig von der Länge das Überholverbot.
Die Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh gilt bei einem zGG von über 7,47´9 t.
Von 3,5 bis 7,49 to gilt nur die Richtgeschwindigkeit von 130, die sollte man aber auch tunlichst Nicht überschreiten. Zum einen wegen der Fahrstabilität und dem Bremsweg (mehr als 3 Tonnen Wollen erst mal auf einem annehmbar kurzen Bremsweg zum Stehen gebracht werden), und zum Andern steigt der Spritverbrauch bereits bei Geschwindigkeiten von über 80 km exorbitant an.
(das WoMo hat immerhin den CW-Wert einer mittleren Schrankwand) Ich z.B. habe mit meinem WoMo bei einer gemächlichen Geschwindigkeit von 80 km/h im Schnitt Ca. 11 Liter Diesel verbraucht. Bei einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h waren es direkt mehr als 15 Liter.
Und bei einer größeren Reise geht das ganz schön auf Kosten der Reisekasse.
Viele Grüße und viel Spaß bei der Reise
Gundolf
Hallo Gundolf,
vielen Dank für diese genaue Auskunft, die kann ich auch von der Logik her nachvollziehen.
MFG
Helmut
Hallo Helmut,
Ein Womo mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen darf im LKW-Überholverbot nicht überholen.
Die Höchstgeschwindigkeit der Womos liegt bei 100 km/H.
Hoffe, Dir geholfen zu haben und wünsche Gute Reise!
mfg
Tine
Hallo Helmut,
tut mir leid, bin selber zur Zeit unterwegs, desshalb
kommt meine Antwort erst jetzt.
Bei einer Länge von 7,3 m wird das WoMo über 3,5 t
wiegen.
Dann gilt eine generelle Höchstgeschw. von 100 km/h und bei entsprechendem Zeichen auch das Überholverbot.
Das heisst, alle relevanten Verkehrszeichen für LKW`s
gelten auch für WoMos über 3,5 t.
Gruß Michael
leider bin ich erst heute aus dem Urlaub zurück, aber trotzdem noch meine Antwort. Wenn dein Womo über 3,5 t wiegt gelten alle LKW-Vorschriftzen. Außnahmen bei dem Zusatz auf dem Schild 7,5 t dann nicht.
mfg
Hallo an alle die mir geantwortet haben und vilen Dank.Da aber wiederum einge Antworten sehr unterschiedlich waren, habe ich beim Kraftfahrbundesamt (KBA) angefragt und von dort folgende Antwort erhalten:
Für das von Ihnen angefragte fahrzeug gilt das Überholverbot für LKW. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100km/h.
So, nachdem ich nun diese Antwort hatte, bin ich beruhigt in meinen wohlverdienten Urlaub gefahren und kann nur eines schreiben: Der nächste Urlaub wird wieder ein WOMO - Urlaub. Aber nie mehr mit einem vollintegrierten Fahrzeug, nur noch mit Alkoven.
Also nochmals Danke an alle
Helmut