Wohnmobil versicherung gewerblich

Hallo, kann mir jemand sagen welche Versicherung unser Wohnmobil versichert wenn ich es zeitweise vermieten möchte an Privatpersonen?

welches Gewerbe ist angemeldet?

Bis jetzt keines.Wir möchten das Womo an Privatpersonen vermieten um es finanzieren zu können. Ich bin selbstständige Handelsvertreterin.

Hallo, kann mir jemand sagen welche Versicherung unser
Wohnmobil versichert wenn ich es zeitweise vermieten möchte an Privatpersonen?

Fast jede, die auch KFZ versichert. Die Billigheimer-Versicherungen aus dem Internet eher nicht, weil die wahrscheinlich nur das Massengeschäft haben wollen.

Bis jetzt keines.Wir möchten das Womo an Privatpersonen
vermieten um es finanzieren zu können. Ich bin selbstständige
Handelsvertreterin.

Wenn Fahrzeuge vermietet werden, muß dies im Kfz-Schein eingetragen werden. Ansonsten verliert man den Versicherungsschutz.
Ich vermute auch, dass hier eine zusätzliche Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Danach einfach bei einem Versicherungsunternehemen anfragen,
übers Internet nicht möglich.

Beste Grüße!

Wenn Fahrzeuge vermietet werden, muß dies im Kfz-Schein
eingetragen werden. Ansonsten verliert man den
Versicherungsschutz.

Wo steht das? Normalerweise genügt eine Einsteuerung über die WKZ (715)

Ich vermute auch, dass hier eine zusätzliche Gewerbeanmeldung
erforderlich ist.

Stimmt, tangiert den Versicherer aber nicht.

Gruß Keki

Wenn Fahrzeuge vermietet werden, muß dies im Kfz-Schein
eingetragen werden. Ansonsten verliert man den
Versicherungsschutz.

Wo steht das?

So kann man natürlich auch seine Kenntnisse erweitern:
In der Fahrzeugzulassungsverordnung § 6 (4) - vgl. hierzu:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_06.php

Normalerweise genügt eine Einsteuerung über die
WKZ (715)

Die Kennzeichnung 715 ist mir nicht bekannt!

Ich vermute auch, dass hier eine zusätzliche Gewerbeanmeldung
erforderlich ist.

Stimmt, tangiert den Versicherer aber nicht.

Verstehen Sie dies unter Beratung?

Beste Grüße!

So kann man natürlich auch seine Kenntnisse erweitern:

In der Fahrzeugzulassungsverordnung § 6 (4) - vgl. hierzu:

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_06.php

Da kann ich nichts über den Verlust des Versicherungsschutzes finden, falls doch nicht alle Angaben des Zulassungsantrages in den Kfz-Schein übernommen werden sollten.

Die Kennzeichnung 715 ist mir nicht bekannt!

Deswegen in Klammern. Bei uns ist das die Wagniskennziffer für den im UP angefragten Versicherungsschutz.

Ich vermute auch, dass hier eine zusätzliche Gewerbeanmeldung
erforderlich ist.

Stimmt, tangiert den Versicherer aber nicht.

Verstehen Sie dies unter Beratung?

Im UP habe ich keine Fragen zur Existenzgründung oder Gewerbeanmeldung gelesen.
Das weite Feld einer weitergehenden, umfassenden I-Net Beratung überlasse ich aber gerne Ihrer Fachkompetenz Herr Kollege.

Gruß Keki

So kann man natürlich auch seine Kenntnisse erweitern:

In der Fahrzeugzulassungsverordnung § 6 (4) - vgl. hierzu:

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_06.php

Da kann ich nichts über den Verlust des Versicherungsschutzes
finden, falls doch nicht alle Angaben des Zulassungsantrages
in den Kfz-Schein übernommen werden sollten.

Ich versuche es einmal mit einem Beispiel:
ein Taxifahrer meldet sich bei Ihnen und gibt keinen Hinweis auf seine Tätigkeit. Sie versichern sein Fahrzeug als PKW (WKZ 112)

Hat er dann völligen Versicherungsschutz über Ihr Versicherungsunternehmen?

Die Taxifahrer werden sich freuen / am besten einen Rundruf starten.

Außerdem sollte man wissen, dass die Fahrzeugzulassungsverordnung ein gesetzliche Grundlage ist und wer sich nicht daran hällt, also falsche Angaben macht mit einem Bußgeld bzw. einem Gerichtsverfahren rechnen muß. Unter Umständen erfolgt hier sogar die sofortige Stornierung (Abmeldung) des Fahrzeugs von der Zulassungsbehörde.

Daher eine Empfehlung: ein wenig Gas raus nehmen und sich zuerst einmal mit der Gesetzeskunde befassen.

Beste Grüße!

Ich versuche es einmal mit einem Beispiel:

ein Taxifahrer meldet sich bei Ihnen und gibt keinen Hinweis
auf seine Tätigkeit. Sie versichern sein Fahrzeug als PKW (WKZ
112)

Hat er dann völligen Versicherungsschutz über Ihr
Versicherungsunternehmen?

Nein, falsche WKZ!

Und danke für die umfassende Belehrung, deshalb habe ich als Antwort auf das UP die für mich und den fiktiven Kunden die bei meiner Gesellschaft passende WKZ 715 gewählt.

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Ende in dieser Sache

Gruß Keki

Ich versuche es einmal mit einem Beispiel:

ein Taxifahrer meldet sich bei Ihnen und gibt keinen Hinweis
auf seine Tätigkeit. Sie versichern sein Fahrzeug als PKW (WKZ
112)

Hat er dann völligen Versicherungsschutz über Ihr
Versicherungsunternehmen?

Nein, falsche WKZ!

na sowas, ohne Hinweis im Kfz-Schein wäre diese Feststellung doch gar nicht möglich.

Guten Tag,ich wollte doch gar keinen Streit unter den Experten auslösen:frowning: sondern nur wissen ob jemand eine Versicherung kennt die unser Fahrzeug versichert, da ich keine finden kann die Sonder KFZ (LKW) über 80 000,-Euro versichert. Es scheint aber so kompliziert zu sein das wir es lassen. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Ein Wohnmobil ist kein LKW