Hallo!
Was geschieht in folgendem Fall (ein Freund von mir wäre einmal um fast in diese Situation geraten):
Der Mietvertrag läuft am X. X. XXXX aus, und man findet trotz intensiver Suche nicht rechtzeitig eine neue Wohnung. Es liegt nicht an finanziellen Schwierigkeiten etc. oder an Mietrückstand - man hat einfach nichts gefunden, und der Vertrag läuft aus. Man hat niemanden, bei dem man solange wohnen kann, die Eltern sind tot oder wollen einen nicht mehr bei sich wohnen lassen (im Falle meines Freundes konnte er auch bei mir nicht wohnen, weil ich ihn da noch nicht kannte).
Als wir über das Thema sprachen, kamen wir zu dem Ergebnis, daß man im Zweifelsfall wohl so lange in der alten Wohnung bleibt wie möglich, notfalls bis einen die Polizei herausträgt. Auch wenn das nicht in Ordnung ist - lieber ist man leicht kriminell als schwer obdachlos. Man hat ja im Prinzip kaum etwas zu verlieren.
Die Sache ist schon länger her, aber ich weiß bis heute immer noch nicht, wie man sich in einer solchen Situation rechtlich einwandfrei verhalten kann, ohne auf der Straße zu stehen. Weiß es jemand von euch?
Danke für Antworten!
Hai,
mir fallen zweieinhalb rechtlich einwandfreie Lösungen ein :
- man spricht mit dem Vermieter, ob man den befristeten Mietvertrag nicht einmach nochmal um einen Monat verlängern kann, ohne gleich eine neue Kündigungsfrist zu haben. (Wenn die Wohnung danach ohnehin leerstehen würde, wird der Vermieter dem sicher zustimmen, um wenigstens noch etwas Miete zu kassieren)
- man lässt seine Möbel irgendwo einlagern und wohnt in einer Pension
oder aber
- man schraubt seine Ansprüche an die neue Wohnung etwas herunter und nimmt auch eine, wo nicht alles perfekt ist. (die eierlegende Wollmilchsau gibbet nicht)
Gruss Hans-Jürgen
***
Hai,
mir fallen zweieinhalb rechtlich einwandfreie Lösungen ein :
- man spricht mit dem Vermieter, ob man den befristeten
Mietvertrag nicht einmach nochmal um einen Monat verlängern
kann, ohne gleich eine neue Kündigungsfrist zu haben. (Wenn
die Wohnung danach ohnehin leerstehen würde, wird der
Vermieter dem sicher zustimmen, um wenigstens noch etwas Miete
zu kassieren)
- man lässt seine Möbel irgendwo einlagern und wohnt in einer
Pension
oder aber
- man schraubt seine Ansprüche an die neue Wohnung etwas
herunter und nimmt auch eine, wo nicht alles perfekt ist. (die
eierlegende Wollmilchsau gibbet nicht)
Das greift aber nur, wenn man überhaupt eine Wohnung (die man sich leisten kann) gefunden hat!
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo,
natürlich kann man so lange in der Wohnung bleiben, bis man vom Gerichtsvollzieher hinausgetragen wird. Das Problem hierbei ist einfach, dass dabei enorme Kosten auf den Mieter zukommen. Ein Räumungsverfahren bis hin zu einer Zwangsräumung kann leicht 15.000 Euro und mehr kosten, die der zwangsgeräumte Mieter am Ende zu zahlen hat.
Die billigste Lösung ist das Gespräch mit dem Vermieter.
Gruss,
BM
Hallo,
natürlich kann man so lange in der Wohnung bleiben, bis man
vom Gerichtsvollzieher hinausgetragen wird. Das Problem
hierbei ist einfach, dass dabei enorme Kosten auf den Mieter
zukommen. Ein Räumungsverfahren bis hin zu einer Zwangsräumung
kann leicht 15.000 Euro und mehr kosten, die der
zwangsgeräumte Mieter am Ende zu zahlen hat.
Das ist schon klar! Aber wenn man die Wahl hat, entweder 15 000 Euro schulden oder obdachlos? Wenn man kein Dach überm Kopf hat, wird man doch sowieso meist schnell ein Fall für die Sozialhilfe, bei dem nichts mehr zu holen wäre. Na ja ich kenne mich eben auf dem Gebiet nicht aus, das ist sicher leicht zu durchschauen.
Hi,
das ist wie mit den Jobs… Man sollte erst kündigen, wenn man schon was Neues sicher in der Tasche hat…
Traurig, aber wahr…
Gruß,
Anja
Hi,
bevor ich mich zwangsräumen lasse, würde ich in jedem Fall die Lösung mit der Pension bevorzugen.
Das ist im Vergleich zur Zwangsräumung preiswerter, und weniger mit „negativem Touch“ behaftet. Ich würde jedenfalls keinen Mieter nehmen, von dem ich gehört habe, dass der mal so etwas gemacht hat.
Ausserdem : Du hast das Procedere in der Hand. Wenn Du tatsächlich zwangsgeräumt wirst, hast Du die Kosten UND das Problem. Du musst dann Sack und Pack von der Strasse aufsammeln und „aus dem Kalten“ eine Lösung finden.
Gruss Hans-Jürgen
***
Sicher, aber das ist ja nicht das Thema.
Außerdem kann ein Mietvertrag auch anders auslaufen, wenn es z. B. nur Zwichen miete ist.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
also bevor man auf der Strasse schlafen muß, weist einen das Sozialamt (Amt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit)in eine Notunterkunft / Notpension ein.
Da teilt man sich das Zimmer i.d.R. mit mehreren Leuten, die persönliche Habe wird bei einer Spedition eingelagert.
Das Sozialamt trägt die Kosten natürlich nur dann, wenn man es nicht selbst zahlen kann.
Schön ist das nicht (ich würde auch die Lösung mit der selbst gesuchten Pension vorziehen) aber es verhindert in jedem Fall die Obdachlosigkeit.
Gruß
Heidi