Wohnort / Aufenthaltspflicht für AN?

Hallo,

hypothetischer Fall: AN hat eine Wohnung am Standort des AG und ist dort auch einwohnertechnisch gemeldet, pendelt aber täglich zwischen einem ANDEREN Ort (der einige Kilometer weiter entfernt ist) und dem Standort des AG, da der AN inzwischen faktisch an diesem anderen Ort wohnt, wenn auch noch ohne Ummeldung - die näheren Umstände und Gründe hierfür lassen wir mal außen vor. Abgesehen davon, daß es im Falle eines Unfalles auf einem der beiden Fahrten (hin/zurück) schwierig sein dürfte, dies als An- oder Abfahrt zum/vom Dienstort von/nach Hause zu deklarieren (ist akzeptiertes Privatproblem des AN), hier die Kernfrage:

Kann der AG den AN zwingen, sich nach Feierabend unter der Woche vorwiegend an dessen gemeldetem Wohnort aufzuhalten und diese Pendelei zu lassen, oder gibt es dafür KEINE rechtliche Grundlage?

Ergänzend: Die längere morgentliche Anfahrt unterliegt natürlich immer der Gefahr, daß der AN aufgrund Verkehrsproblemen etwas zu spät kommen könnte (man kann ja nicht dauernd eine Stunde früher losfahren als eigentlich nötig, nur um dieses Risiko VÖLLIG auszuschließen). Kann der AG dem AN im Falle eines Zuspätkommens hieraus einen „Strick drehen“?

Hi,

Kann der AG den AN zwingen, sich nach Feierabend unter der
Woche vorwiegend an dessen gemeldetem Wohnort aufzuhalten und
diese Pendelei zu lassen, oder gibt es dafür KEINE rechtliche
Grundlage?

Es gibt etliche Berufe/Aufgaben, die eine Residenzpflicht erfordern. Natürlich muß dies vertraglich auch vereinbart werden.

Ergänzend: Die längere morgentliche Anfahrt unterliegt
natürlich immer der Gefahr, daß der AN aufgrund
Verkehrsproblemen etwas zu spät kommen könnte (man kann ja
nicht dauernd eine Stunde früher losfahren als eigentlich
nötig, nur um dieses Risiko VÖLLIG auszuschließen). Kann der
AG dem AN im Falle eines Zuspätkommens hieraus einen „Strick
drehen“?

Nun, ich bin (mit UNterbrechung) seit über 20 Jahren Pendler mit etwas über 20km Fahrstecke. In der Zeit habe ich es noch nie erlebt, daß ich aufgrund der Verkehrssituation eine Stunde verloren hätte. Oder anders gefragt: was machen denn die Millionen von Pendlern täglich?

Imho reicht die Anwendung des gesunden Menschenverstandes aus um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden.

Gruß Stefan

Nun, ich bin (mit UNterbrechung) seit über 20 Jahren Pendler
mit etwas über 20km Fahrstecke. In der Zeit habe ich es noch
nie erlebt, daß ich aufgrund der Verkehrssituation eine Stunde
verloren hätte. Oder anders gefragt: was machen denn die
Millionen von Pendlern täglich?

Ok, betrachten wir die Angabe „eine Stunde“ mal als etwas „überzogen“ - es geht schlicht darum, alle Eventualitäten abzudecken. So weiß ich weiß, kann einem AN nämlich selbst DANN Ärger drohen, wenn er von seinem gemeldeten Wohnort aus pendelt und (wiederholt) zu spät kommt, da er für das pünktliche Erscheinen selber Sorge zu tragen hat. Da sind, wenn ich mich nicht irre, auch Verspätungen beispielsweise der Bahn uninteresannt, weil der AN das einkalkulieren und eben einen Zug FRÜHER fahren muß, um dieser Gefahr auszuweichen.
Mir selber ist es übrigens aus eigener Erfahrung bekannt, daß der AG auf nicht gemeldete Aufenthaltsorte des AN allergisch reagiert - während meiner Ausbildung habe ich bei meiner damaligen Freundin in einem etwa 20 km entfernten Ort gewohnt, der eines Winters mal völlig zugeschneit war, so daß ich mich um etwa eine Stunde verspätet habe. Verkehrs-Chaos. Mitteilung/Nachfrage des AG: Was bitte treiben Sie im Ort XY - sie sind an Wohnort Z gemeldet und haben sich dort aufzuhalten, dann passieren solche Verspätungen nicht mehr.

Imho reicht die Anwendung des gesunden Menschenverstandes aus
um ernsthafte Konsequenzen zu vermeiden.

Ja, normalerweise schon, aber wenn dieser Menschenverstand hier anwendbar wäre, wäre meine Frage nicht nötig - ich ergänze diese hiermit umden Zusatz, daß das Verhältnis AG/AN etwas „gespannt“ ist und der AG möglicherweise Fehler des AN sucht, um diese zu seinen Gunsten auszunutzen.

Hallo,

wohnen kann der AN grundsätzlich, wo er will.

Die Folgen aus der Wahl seines Wohnorts (Fahrtkosten, Fahrtzeit, Verspätungsrisiko - letzteres nennt sich „Wegerisiko“) trägt er allerdings selbst. Damit kann ihm der AG einen Strick aus dem Zuspätkommen drehen, wo auch immer der AN die Nacht verbracht hat.

chrissie

Hallo,

Kann der AG den AN zwingen, sich nach Feierabend unter der
Woche vorwiegend an dessen gemeldetem Wohnort aufzuhalten und
diese Pendelei zu lassen, oder gibt es dafür KEINE rechtliche
Grundlage?

Wieso sollte der AG einem AN vorschreiben können, wo er (der AN) sich in seiner Freizeit aufhält? Völlig abwegig!

Ergänzend: Die längere morgentliche Anfahrt unterliegt
natürlich immer der Gefahr, daß der AN aufgrund
Verkehrsproblemen etwas zu spät kommen könnte

Man kann auch zu spät kommen, wenn man direkt nebenan wohnt. Und die Konsequenzen für Unpünktlichkeit trägt ohnehin der AN!
LG Andreas

Danke für die Tipps :wink: