Wohnort deutschland arbeiten österreich

hallo ich hab mich schon ein wenig durchgelesen im forum aber nicht die passende antwort gefunden,evtl könnt ihr mir ja helfen.
ich arbeite in Österreich hab da meinen Nebenwohnsitz und bin wochenendpendler nach deutschland (Hauptwohnsitz)bis jetzt habe ich meine Steuererklärung immer in Öster. gemacht,jetzt wollte ich mal meine steuererklärung machen in deu ,evtl bekomme ich mehr raus als on öst. ,kann mir jemand sagen was ich alles absetzten kann,habeine dienstwohnung und eine wohnung in Deut.,wie oft kann ich die heimfahrten absetzen,meine versicherungen in deutsch,Kirchensteuer ect…vielen dank

Siehe:
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_6954…

Für einen Antwort im Forum ist das Thema zu Komplex.
Siehe auch:
http://www.holzinger.at/portal/servicebereich/intern…
http://www.oesterreichische-steuererklaerung.de/
(Keine Werbung für das Unternehmen, ich kenne es nicht, nur die Punkte sind zu bedenken)

Guten Tag:

leider kann ich Ihnen diesbezügich nicht weiterhelfen.
Im allgemeinen können Sie die Fahrtstrecke zur Zweitwohnung geltent machen sowie deren Mietkosten. Wie dies aber im Ihrem Fall, da Sie ja im Ausland arbeiten, möglich ist weis ich nicht.

Sorry und MfG
M.Metzner

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Hallo,
keine Ahnung wieso ich hier zum Experten gemacht wurde, ich kann sicher keine Details besteuern.
Allerdings kann ich Dir aus Erfahrung sagen, dass die St-Erklärung in Österreich besser war…
LG,
HMR

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hallo,

dank deines wonsitzes in D bist du hier auch (beschränkt) steuerpflichtig, d. h. du musst deine steuererklärung abgeben. Das du steuern wiederbekommst ist unwahrscheinlich, da du diese in AUT bgezahlt hast. Das AUT einkommen ist in D nur als progressionslohn zu versteuer (Anlage N mitte) es kann sogar sein das du sogar dank dessen steuern in d NACHZAHLEN DARFST: Abziehen darfst du die kosten für heifahrten und Doppelte Hauhsaltsführung. Wenn dann das einkommen niedirg genug ist, fallen keine steuern an.

Tut mir leid, damit kenne ich mich zu wenig aus, sorry:smile:

VG

Birgit

Hallo,
nach dem hier geschilderten Sachverhalt sind Sie in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (nichtselbständige Einkünfte und Wohnort in Ö)- die in Ö bezahlte Lohnsteuer wird ihnen der deutsche Fiskus nicht zurückzahlen. So lange Sie in Deutschland keine Einkünfte haben, wird daher nur das österreichische Finanzamt zuständig sein.
Somit erübrigt sich mE die Frage, was Sie im deutschen Veranlagungsverfahren absetzen könnten.
Neben den üblichen absetzbaren Werbungskosten und Sonderausgaben werden für Sie im öst. Veranlagungsverfahren insb die Bestimmungen über die doppelte Haushaltsführung bzw. evt. Familienheimfahrten interessant sein.
Diese finden Sie in den Lohnsteuerrichtlinien Rz 341-352 sowie 354-356 ausführlich dargestellt - die Lohnsteuerrichtlinien können Sie über https://findok.bmf.gv.at finden.
Freundliche Grüße aus Oberösterreich

Bin kein Experte, sorry

Ist mir zu speziell mit zu vielen unklaren angaben, daher nehme ich von einer Beantwortung Abstand!
Gruss Hermann47

Hallo ann5380,
alles kann ich leider nicht beantworten. Aber ich versuche es der Reihe nach. Ich bin der Meinung, dass eine doppelte Haushaltsführung abgerechnet werden kann. Dazu zählt eine wöchentliche Heimfahrt, die Miete der Dienstwohnung und für die Wochen in denen keine Heimfahrt erfolgte Telefonate mit der Familie. Für (ich glaube) 3 Monate kann man auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das nur für die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung gilt. Das heißt, wenn die Arbeit in Österreich schon 2008 begonnen hat, kann man den Verpflegungsmehraufwand in 2009 nicht mehr geltend machen.Ansonsten denke ich können Lebensversicherungen, Riester-Rente, und Kirchensteuer abgesetzt werden.
Ich hoffe, ich konnte ein bisschen helfe.
Tschüss
Sylke