Hallo,
ich habe einen Großteil meiner Berufstätigkeit in der Schweiz verbracht, erhalte daher von dort Altersrente. Daneben habe ich eine kleine Rente der deutschen RV. Ich wohne jetzt in Deutschland und versteuere auch die schweizer Rente in Deutschland. Nun wurde ich angesprochen, warum ich die schweizer Rente nicht in der Schweiz versteuere (nach dem Doppelbesteurungsabkommen nur in der Schweiz). Wie ist die Sachlage?
Hallo,
kommt darauf an, welche Form der Altersrente Sie beziehen, normale Altersrente mit Ertragsanteil in D steuerpflichtig.
Sonst hier schauen: http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=137553&spid=…
Grüße
Al
Hallo,
kommt auf die Form der CH rente an, normale Altersrente ist in D steuerbar und steuerpflichtig mit dem Ertragsanteil.
Alle anderen siehe hier:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=137553&spid=…
Hallo,
kommt auf die Rente an, normale Altersrente CH ist in D steuerbar und mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.
Zu den Pensionskassen gibt es ggfl. andere Urteile, je nach Variante.
Grüße
Al
Das versteht ja kein Normalsterblicher. Wer kann da weiterhelfen, ein deutscher oder ein schweizer Steuerberater?
Hallo,
Das versteht ja kein Normalsterblicher. Wer kann da weiterhelfen, ein deutscher oder ein schweizer Steuerberater?
Die können das gegen entsprechendes Entgelt ganz sicher. Ganz sicher weiß das auch der Schweizer Rentenversicherungsträger etwas dazu.
Wenn es eine normale AHV-Rente ist und der Rentner (nur) in Deutschland wohnt, dann wird die hier besteuert.
Steht so im Doppelbesteuerungsabkommen. Das kann man googeln.
Einzige Gestaltungsmöglichkeit wäre ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz, wobei das dann der Lebensmittelpunkt sein sollte.
Grüße
Nach Artikel 18 des DBA Schweiz-Deutschland ist klar geregelt, dass Ruhegehälter in dem Staat zu versteuern sind, in dem man wohnt.
Artikel 19 nennt Ausnahmen dazu: http://www.firma-ausland.de/download/dba-schwz.pdf
Es kommt also darauf an, für wen Sie gearbeitet haben.
Schauen Sie doch mal nach, ob einer der Absätze des Artikel 19 für Sie gelten könnte.
Viele Grüße
Barbara