ich habe ein frage zu folgender Situation.
Ehepaar geschieden.Ei gemeinsamer Sohn.
Der Sohn wohnt bei der Mutter. Der Vater zahlt Unterhalt.
Zwischenzeitlich hat sich der Sohn (14 1/2) entschieden aufgrund von unüberbrückbaen Differenzen zum Vater zu ziehen. Das Jugendamt ist eingeschaltet und findet diese Lösung nach gesprächen auch als geeignet.
Also zieht der Sohn am 12 des Monats beim Vater ein.
Jetzt die Frage: Der Vater hat den Unterhalt für den Monat am 1ten aber bereits überwiesen. Kann er die Hälfte des Unterhalts + halbes Kindergeld zurückfordern, da die Kosten ja jetzt auf der Vaterseite liegen?
Fordern kann der Vater, vielleicht zahlt die Mutter auch, einen Versuch kann er ja mal unternehmen. Aber meines Wissens nicht rechtlich unterstreichen, denn Unterhaltsleistungen sind im Vorraus zu zahlen.
Die Mutter hat ja für den laufenden Monat auch noch die gleichen Ausgaben, sprich Miete usw…
Vielleicht hat sie auch schon Anschaffungen fuer den laufenden Monat in der ersten haelfte des Monats getaetigt.
Das wird sich wohl rechtlich kaum durchsetzen.
Im uebrigen zahlt der Unterhaltspflichtige auch den kompletten Monat Unterhalt wenn das Kind zB. am 2. eines Monats zB wegen Volljaehrigkeit aus den Unterhaltszahlungen rausfallen wuerde.