Hallo Freunde,
darf ein Langzeitarbeitsloser ALG II Empfänger ohne eine Arbeitsstelle in der neuen Stadt in die er möchte, seinen Wohnsitz von einem Bundesland in ein anderes Bundesland zur besseren Arbeitssuche wechseln,ohne seine derzeitigen Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft zu gefährden ???
Gibt es eventuel bei den zuständigen Behörden Verwaltungsvorschriften oder Gesetze die einen Umzug verbieten oder verhindern können, und auf was sollte der ALG II Empfänger achten um einen Umzug genehmigt zu bekommen??
Für eine Antwort auf meine Fragen wäre ich sehr verbunden!
Mit freundlichen Grüssen aus Celle Nds.
Karl-Heinz-berger
Hallo
Hallo Freunde,
darf ein Langzeitarbeitsloser ALG II Empfänger ohne eine
Arbeitsstelle in der neuen Stadt in die er möchte, seinen
Wohnsitz von einem Bundesland in ein anderes Bundesland zur
besseren Arbeitssuche wechseln,ohne seine derzeitigen
Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten für Unterkunft zu
gefährden ???
Ja er darf
Gibt es eventuel bei den zuständigen Behörden
Verwaltungsvorschriften oder Gesetze die einen Umzug verbieten
oder verhindern können, und auf was sollte der ALG II
Empfänger achten um einen Umzug genehmigt zu bekommen??
Vorher in der neuen Stadt alles regeln, mit der neuen Arge, das ist eigentlich alles. Den Umzug in dieser Konstellation muss man allerdings selber bezahlen…
Für eine Antwort auf meine Fragen wäre ich sehr verbunden!
Mit freundlichen Grüssen aus Celle Nds.
von Celle bis Hannover muss man aber net umziehen 
Karl-Heinz-berger
LG
Mikesch