Wohnortwechsel

Hallo,
wenn jemand den Wohnort zum 01.10.2008 wechseln möchte, wie und was ist zu tun?

1. Einwohnermeldeamt, ab- und anmelden
Muss man sich im aktuellen Ort abmelden und dann im neuen Ort anmelden, oder nur im neuen Ort anmelden?

2. Finanzamt, Steuerkarte
Was tun, wenn man einen Freibetrag auf der Steuerkarte für Fahrtkosten hat? Alles so lassen, oder ändern lassen? Der neue Ort ist weiter entfernt…

3. Gibt es sonst noch etwas zu beachten beim Umzug???

Danke für Hilfe!
Sebastian

MOD: Zeilenumbrüche entfernt

Abhängig vom Bundesland
Hallo Sebastian,

Das kommt je nach Bundesland darauf an. Innerhalb einer Woche abmelden und anmelden wird Allen gerecht.

auf der Steuerkarte für Fahrtkosten hat? Alles so lassen, oder ändern lassen? Der neue Ort ist weiter entfernt…

Du verschenkst Geld. Also die neue Berechnung aufsetzen und die Steuerkarte anpassen lassen.

3. Gibt es sonst noch etwas zu beachten beim Umzug???

Belästige die örtliche Post, dass sie dich in ihre Adressliste aufnehmen. Ich hatte nach meinem letzten Umzug mehrere Wochen Probleme mit zurückgegangener Post, bis man mich in die Adressliste automatisch aufgenommen hat. Aber vielleicht ist das ja nur in Mannheim so.

Gruß

Stefan

Danke Stefan!

Hessen ist das hier.

Also reicht nun, wenn ich mich am neuen Wohnort anmelde, oder muss ich mich auch noch abmelden im alten Wohnort?

Die Steuerkarte muss ich vom Arbeitgeber anfordern und ändern lassen.

Sonst gibt’s nichts zu beachten, außer Post?

Nochmal Danke und Grüße
Sebastian

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo

Also reicht nun, wenn ich mich am neuen Wohnort anmelde, oder muss ich mich auch noch abmelden im alten Wohnort?

Wenn Umzug mit Hauptwohnung von A nach B stattfindet, ist seit ein paar Jahren nur noch die Anmeldung am neuen Wohnort notwendig; die Abmeldung erfolgt durch Verständigung Meldebehörde A zu B. Tatsächlich abmelden muss man nur noch Nebenwohnungen oder wenn man ins Ausland wegzieht.

Bei den meisten Meldebehörden wird eine Ummeldung frühestens eine Woche vor Einzug angenommen und dann tatsächlich erst zum angegebenen Einzugsdatum (z. B. 01.10.2008) in der EDV berücksichtigt.

Die Steuerkarte muss ich vom Arbeitgeber anfordern und ändern lassen.

Die Adresse auf der Steuerkarte kann von Einwohneramt geändert werden, ist aber keine Pflicht.

Sonst gibt’s nichts zu beachten, außer Post?

Nachsendeauftrag bei der Post ist gebührenpflichtig und nur für die Post geltend; es gibt mittlerweile auch andere Postzusteller, deshalb
ist die Mitteilung der Adressänderung an alle wichtigen Stellen sehr vorteilhaft, z. B. Bank, Krankenkasse, Finanzamt.
Evtl. noch Fahrzeug ummelden bei Kfz-Zulassungsstelle.

Gruß Sid