Moin, moin, kommen gerade aus Kiel,
sende mir, wenn Interesse, eine Mail an [email protected], ansonsten wird die Erklärung wahrscheinlich zu groß.
Hier vorab die ersten Infos, hoffe das Netz bricht nicht gleich zusammen:wink:
4 Wahl der Wertermittlungsverfahren
Für den Begriff der Wohnfläche existiert derzeit weder eine allgemeingültige Definition,
noch ein einheitliches Berechnungsschemata. Zwar kann die Wohnfläche für den öffentlich
geförderten Wohnraum nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden, es fehlt jedoch
eine verbindliche Regelung für die Wohnflächenberechnung im frei finanzierten Wohnungsbau.
Daraus resultieren erhebliche Unterschiede bei den Berechnungsgrundlagen und dem Ergebnis
einer Wohnflächenermittlung, insbesondere bei Balkonen sowie bei Räumen mit einer
geringen Raumhöhe ( = Raumhöhe geringer als 2 m ) .
4.1 DIN 283, Wohnungen, Teil 1, Teil 2
• Zweck und Anwendungsgebiet: Die DIN 283 dient der Berechnung von Wohnflächen
• Art der ermittelten Flächen:
- Wohn/ Schlafräume (auch Wohndielen und ausreichend beheizbare Wintergärten).
Abhängig von der Größe wird unterschieden in Wohn- und Schlafzimmer (mind. 10 m²)
und Wohn- und Schlafkammern (mind. 6 m² und weniger als 10 m²).
- Küchen, die in Wohnküchen (mind. 12 m²) und Kochküchen unterteilt werden.
- Nebenräume, z.B. Dielen, Schrankräume, Abstellräume, Windfänge, Vorräume, Flure,
Treppen innerhalb der Wohnung einschließlich Treppenabsätze, Galerien, Aborte, Wasch-,
Dusch- und Baderäume, Spülküchen, Speisekammern, Besenkammern und dergleichen, Veranden, nicht ausreichend beheizbare Wintergärten, Hauslauben (Loggien), Balkone und gedeckte Freisitze.
Die DIN 283 wird nur noch sehr selten verwendet, da Sie schon lange ungültig ist. Eine alternative Berechnung zur DIN 283 gibt es nicht. Sie hat jedoch sehr viel mit der II. Berechnungsverordnung gemeinsam.
• Aktualität: Die DIN 283 wurde im Oktober 1983 zurückgezogen.
4.2 Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)
• Zweck und Anwendungsgebiet: Die II. BV war bis zur Ablösung durch die WoFlV im Januar
2004, die gültige Verordnung für die Wohnflächenermittlung bei öffentlich geförderten
Wohngebäuden.
• Art der ermittelten Flächen :
» Zur Wohnfläche gehören folgende Grundflächen:
- Die Grundflächen der Räume, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
- Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene
Räume, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zur Wohnung gehören
» Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen folgender Räume:
- Zubehörräume wie Kellerräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung,
Dachböden, Trockenräume, Schuppen (Holzlegen), Garagen und ähnliche Räume.
-Wirtschaftsräume wie Futterküchen, Vorratsräume, Backstuben, Räucherkammern,
Ställe, Scheunen, Abstellräume und ähnliche Räume.
- Räume, die bezüglich ihrer Nutzung, nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen .
- Geschäftsräume.
Die zweite Berechnungsverordnung setzt(e) sich bei der Wohnflächenberechnung immer mehr durch, obwohl sie gar nicht für den Einfamilienhausbau gedacht war. Sie dient als Grundlage für die Beantragung von öffentlichen Baudarlehen der Länder. Jedoch sind die Bedingungen für diese Baudarlehen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Häufig wird bei diesen Darlehen auch von öffentlichen Fördermitteln gesprochen. Daher wurde diese Berechnungs- verordnung auch im Rahmen der Wohnungsförderung geschaffen. Bei dieser Verordnung werden lichte Raumhöhen ab 2 Meter voll auf die Fläche angerechnet und Flächen mit einer lichten Raumhöhe zwischen 1 und 2 Meter zu 50%.
• Aktualität: Seit 01. Januar 2004 ist die II. BV nicht mehr gültig.
4.3 Wohnflächenverordnung (WoFlV)
• Zweck und Anwendungsgebiet:smiley:ie Wohnflächenverordnung ( WoFlV) dient der Wohnflächen-
ermittlung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.
• Art der ermittelten Flächen :
» Zur Wohnfläche gehören folgende Grundflächen:
- die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören.
- Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume,
wenn sie ausschließlich zu einer Wohnung gehören.
- Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu einer Wohnung gehören
» Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen folgender Räume:
-Zubehörräume wie Kellerräume, Abstellräume u. Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung
- Garagen
- Räume, die bezüglich ihrer Nutzung nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen
- Geschäftsräume
• Aktualität: Die WoFlV wurde am 25. November 2003 verkündet, trat am 01. Januar 2004
in Kraft und ersetzt die II. BV, die bis dahin Grundlage für Wohnflächenberechnungen
öffentlich geförderter Wohnungen war.
4.4 DIN 277, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, Teil 1, Teil 2
• Zweck und Anwendungsgebiet: Sinn und Zweck der DIN 277 ist in erster Linie, für Bau-
kostenkalkulationen i.S.v. DIN 276 einheitliche und vergleichbare Grundlagen zu schaffen.
• Art der ermittelten Flächen:
Nach der DIN 277 geht man von der Brutto-Grundfläche (BGF) aus, die über die Außenmaße
des Gebäudes bestimmt wird. Davon wird die Konstruktionsfläche abgezogen, die alle Wände,
Stützen usw. beinhaltet. Übrig bleibt die Netto-Grundfläche (NGF).Die Netto-Grundfläche
unterteilt sich wiederum in Nutzfläche (NF),Funktionsfläche (FF) und Verkehrsfläche (VF).
Die Nutzfläche unterteilt sich nochmals in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche. Mit der
Wohnfläche etwa vergleichbar sind die Flächen von Hauptnutzfläche, Nebennutzfläche
und Verkehrsfläche. Bei dieser komplizierten Berechnung wird von Nutzflächen gesprochen. Zu den Nutzflächen gehört auch die Wohnfläche. Die DIN 277 gilt für alle Bauwerke im Hochbau. Bei dieser Vorschrift werden lichte Raumhöhen ab 1,50 Meter voll zur Grundfläche gerechnet. Gesondert anzugeben ist die Fläche bis 1,50 Meter lichte Raumhöhe. Weiter wird unterteilt in Hauptnutzflächen (Wohnen, Balkon, Terrasse), Nebennutzflächen (Bad und WC), Funktionsflächen (Heizraum) und Verkehrsflächen (Flur, Windfang, Treppenhaus). Zu beachten ist, dass die DIN 277 einen größeren Spielraum bei der Berechnung der Wohnfläche gibt, so dass eine niedrigere, als auch größere Wohnfläche, als tatsächlich vorhanden, herauskommen kann.
• Aktualität: Derzeit gültig ist die Fassung vom Juni 1987.
4.5 Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
• Zweck und Anwendungsgebiet:
Die in der Anlage 6, der Wertermittlungsrichtlinien, festgelegte Flächenermittlung, dient
der Ermittlung der Herstellungskosten (=Normalherstellungskosten od. abgekürzt NHK 2000)
eines Gebäudes. Die Ermittlung der Herstellungskosten beruht im Wesentlichen, auf die nach
dieser Norm zu berechnenden Brutto-Grundfläche(BGF).
• Art der ermittelten Flächen:
Wie bei der DIN 277, jedoch werden nicht überdeckte Flächen, wie z.B. der nicht überdeckte
Flächenanteil bei Balkonen, Terrassen, etc., nicht zur
Bruttogrundfläche hinzugerechnet.
• Aktualität: Derzeit gültig ist die Fassung von 2006.
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Dir/Euch einen schönen Abend.
MFG
Bernd