Wohnraum doppelt vermietet

Hallo,

wenn ein Vermieter eine Wohnung irtümlicherweise doppelt vermietet, welcher Mieter hat dann den gültigen Mietvertrag? Der, der eher unterschrieben hat? Nehmen wir mal an, das dieser Abstand der Unterschrift 2 Tage beträgt und der Fehler dem Vermieter erst bei der Wohnungsübergabe auffällt, weil 2 Mietparteien erscheinen…? Geht da ein Mieter leer aus, oder sind beide Verträge ungültig?

Arglistige Täuschung soll es nicht sein, es soll nachweislich ein Irrtum mit den beiden Verträgen sein.

Gruß
Selorius

Beide Verträge sind gültig.
Da der 2. Vertrag aber nicht mehr erfüllt werden kann, ist der VM schadenersatzpflichtig. Das wird uU. richtig, richtig teuer. Hotel, Möbeleinlagerung, Makler, Anzeigen, Reisekosten, Differenz einer höheren Miete, etc.

vnA

Beide Verträge sind gültig.
Da der 2. Vertrag aber nicht mehr erfüllt werden kann, ist der
VM schadenersatzpflichtig.

Mit „2.“ meinst du einen beliebigen von beiden, oder? Keiner der Mieter hat doch irgendeinen Vorrang vorm anderen, d.h. der Vermieter könnte sich aussuchen, welchen Vertrag er erfüllt und bei welchem er Schadenersatz leisten muss, oder nicht?

Viele Grüße,

Andreas

Nein. Das ist zeitlich ganz klar: Der Erste macht das Rennen. Er hat einen Vertrag für die zu diesem Zeitpunkt leere Wohnung.
Aber natürlich kann (und sollte) der VM versuchen sich mit einem der Beiden so zu einigen, dass für den Anderen eine Wohnung zur Verfügung steht. (Da können ein paar Scheinchen sehr hilfreich sein)

vnA

Hallo vnA,

Nein. Das ist zeitlich ganz klar: Der Erste macht das Rennen.
Er hat einen Vertrag für die zu diesem Zeitpunkt leere
Wohnung.

bist du dir da sicher?
Von meinem Bauchgefühl her würde ich sagen, der, welcher die Wohnung als erster in Besitz nimmt hat den Anspruch. Erst dann ist doch der Vermieter nicht mehr in der Lage den Vertrag zu erfüllen. Weiterhin würde sich die Frage stellen, mit welcher Begründung der Vermieter denjenigen, welcher die Wohnung in Besitz genommen hat wieder vor die Tür setzten kann.
Aber wie gesagt nur eine Vermutung. Die Juristen unter uns wissen es wahrscheinlich genau.

Gruß

Joschi

Mein Bauch wiederum sagt mir, dass derjenige, der den Vertrag als erster unterschreibt die Wohnung in Besitz genommen hat. Die Tatsache, dass ich mich nicht in meiner Wohnung befinde bedeutet doch nicht, dass ich den Besitz aufgegeben habe, oder?
Aber, wie du schon sagtest, lass uns auf die Juristen warten.

vnA

ich wurde gerufen …

der vermieter darf sichs aussuchen wer in die bude einzieht

(Az.: 8 W 7/07)

Nein. Das ist zeitlich ganz klar: Der Erste macht das Rennen.
Er hat einen Vertrag für die zu diesem Zeitpunkt leere
Wohnung.

Nein, stimmt nicht. Beide Verträge sind gleichermaßen geltend, richtig. Aber wer zuerst in der Wohnung sitzt, hat Glück, denn dessen Vertrag wird erfüllt. Es kommt also nur darauf an, wer zuerst einzieht. Der hat auch das Recht an der Wohnung. Das Recht zum Besitz haben beide, nur eine Partei hat aber auch tatsächlichen Besitz - und die damit verbundenen rechtlichen Vorteile.

1 „Gefällt mir“

Mein Bauch wiederum sagt mir, dass derjenige, der den Vertrag
als erster unterschreibt die Wohnung in Besitz genommen hat.

Hier ist das rechtliche Geschäft vom dinglichen Geschäft zu trennen. Nennt sich Abstraktionsprinzip.

MFG Cleaner

1 „Gefällt mir“

Danke, wieder etwas dazugelernt.

vnA

Danke, wieder etwas dazugelernt. Bin halt kein Jurist.

vnA

Hallo,

Auch das ist falsch, wenn man unten genanntem Urteil folgt: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/data/downloads…
Gruß
loderunner (ianal)