Hallo zusammen,
weiss jemand weiter bei folgendem Sachverhalt. Eine vermiete ETW mit Standart-Wohnraummietvertrag. Vermieter ist Privatperson, als Mieter sind Firmenname und Name des Geschäftsführers vermerkt. Die WOhnung wird bewohnt und in einem der Räume wird ein nicht störendes Gewerbe betrieben sowie eine Mitarbeiterin halbtags beschäftigt. Es gibt keine Zustimmung, eher stillschweigende Duldung. Jetzt wurde die Hausordnung geändert (es ist nicht bekannt, was zum Zeitpunkt der Vermietung drin stand) und Gewerbe ausdrücklich untersagt bzw. verboten. Mieter will auf Schadenersatz klagen wenn er ausziehen muss. Welche Probleme drohen dem Vermieter? Seitens der Gemeinschaft und seitens des Mieters?
Wär gut wenn jemand etwas konkretes wüsste. Vielen Dank!
Die Frage ist, welche Art von Gewerbe in der Wohnung betrieben wird. Handelt es sich nur um ein Zimmer mit Büro und ohne Kundenverkehr, dann dürfte ein Unterlassungsanspruch schwer durchsetzbar sein, sowohl was die Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Vermieter der Wohnung anbelangt, als auch was das Verhältnis Vermieter - Mieter anbelangt.
Wird in dieser Wohnung mit einem Wohnraummietvertrag allerdings ein Gewerbe mit Kundenbetrieb durchgeführt, dann hat der Vermieter einen Anspruch auf Unterlassung.
Der Mieter hätte bei einer gemischten Nutzung mit überwiegend gewerblicher Tätigkeit eher schlechte Karten. Der Vermieter könnte u. U. auf das erleichterte Kündigungsrecht für Gewerbemietraum zurückgreifen.