Mein Problem:
ich bin schwanger und bin mit meinem Partner vor ein paar wochen umgezogen. Wir haben noch ein Kind. Demzufolge sind wir ab Januar ein 4PHH.
Der Wohnraum den wir bezogen haben wurde als unangemessen abgestempelt da uns keine genaueren Angaben vom Vermieter übe rdie aufteilung der BK gemacht wurden. Somit betrug die Bruttokaltmiete 500 euro.425 Kalt und heiz und nebenkosten 150 zusammen. D.h. zu hoch und unangemessen. Nahmen wir aber so hin.Die Kaution mussten wir demzufolge selbst aufbringen und auch der Umzug wurde nicht bezahlt. Jetzt, 3 Wochen später mussten wir dem Arbeitsamt eine aufschlüsselung unserer BK einreichen. ICh habe dem Vermiete rgefragt und er sagte mir 50 euro Nebenkosten und 100 euro Heizkosten. Somit würde die Wohnung ja angemessen sein da nur 50 euro von den 150 (und nicht wie angemommen 75)Betriebskosten zu der Bruttokaltmiete zählen. Demzufolge beträgt diese 475 und wir hätten einen angemessenen Wohnraum! Muss das da jetzt die Arge noch ändern da wir ja schon ne bescheinigung haben die wohnung wäre unangemessen . Oder muss die das jetzt noch ändern? und wie sieht es auch mit den umzugskosten und der Kaution? Kann ich die im Nachhinein noch anfordern wenn ich die Rechnung vom Umzug hinschicke?Denn jetzt wäre sie ja angemessen und die Arge müsste dafür aufkommen oder?
Vielen Dank