Ein Mietinteressent hat sich bei mir gemeldet und nachgefragt, ob er die angebotene Wohnung anmieten kann um dort eine therapeutische Praxis MIT Puplikumsverkehr einrichten darf. Im Prinzip habe ich nicht dagegen. Aber was für ein Mietvertrag müsste ich dann mit Ihm Schließen? Oder Welcher wäre dafür besser geeignet? Für Wohnraum oder für Gewerbe?? Er möchte die Wohnung NUR als Gewerbe nutzen und nicht zum wohnen.
Hallo,
schön einen Interessenten zu haben, aber vorher zum Gewerbeamt, Umschreibung der Wohnung, Auskunft aus dem Bebauungsamt u.s.w. Wenn dann noch Interesse besteht für ein paar EURO mehr bei höheren Kosten, Versicherung, Energie die Wohnung zu vermieten, dann los. Normalerweise ist dies nicht interessant. Dies sind alles Arbeiten des Vermieters, der Mieter meldet nur sein Gewerbe an oder um und bezahlt die Miete.
Ich hoffe ein wenig Klarheit in die Möglichkeit der Vermietung von Wohnraum an Gewerbe gegeben zu haben.
mfg
tummle
Das heißt also es wäre einfacher einen Wohnraummietvertrag zu
schließen und dann eine Genehmigung zum Gewerbe zu erteilen ?!
Hallo,
ich meine, eine Wohnung zu einer Gewerbeinheit zu machen ist mit vielen Auflagen, Prämissen und Arbeit verbunden. Die Gewerbemiete, gegenüber der Wohnraummiete kann dies nicht ausgleichen. Es sei denn, die Wohnung ist nicht mehr als Wohnraum zu vermieten, Nachbarn u.s.w. Auf keinen Fall einen Vertrag abschliesen, bevor die erfoderlichen Genehmigungen vorliegen.
Gruß tummle
Mit anderen Worten es ist nicht möglich , dass wir als Hausverwaltung einen normalen Wohnraummietvertrag für die Wohnung schließen und dem Mieter eine Genehmigung erteilen, dass er dort ein (Voll)gewerbe (Thearpiepraxis) mit Puplikumsverkehr einrichten darf?!
Es bleibt ja immernoch eine Wohnung. Die später wieder als Wohnung vermietet wird.
Wir müssen also die Wohnung erst in ein Gewerbe umschreiben lasen?
Hallo,
bitte vorsichtig. Je nach Behörden „droht“ eine notwendige Nutzungsänderung für den Wohnraum , den Sie als Inhaber machen müssten und ggf. anschliessend wieder zurück, wenn dieser Mieter nicht mehr will. Mit der Nutzungsänderung können Auflagen (Parkplatz, Toiletten u.anderes) auf Sie zukommen. Gewerbemietverträge sind ggf. interessanter, das kommt aber auf den lokalen Markt und die Lage an.
Eventuelle andere Auflagen Ordnungsamt und Feuerwehr etc. wegen Publikumsverkehr können folgen. Sollten aber dem Mieter vertraglich zugeschrieben werden (auch eventuelle Toiletten/ Notausgänge etc. und immer an die schriftliche Rückbauverpflichtuung für den Mieter denken.
Nicht unproblematisch aber je nach marktlage eventuell lukrativ !?