Wohnraumberechnung beim Verkauf

Hallo!

Mich beschäftigt folgende Frage!
Habe vor im nächsten Jahr eine Eigentumswohnung zu verkaufen und hier stellt sich nun für mich folgende Frage:

Die Wohnung hat 71qm Wohnfläche und beim Kauf wurde die 1/2 Terrasse also 4,5qm (nicht überdacht)dazugerechnet, so das eine Gesamtwohnfläche von 75,5qm im Kaufvertrag aufgeführt ist.

Nun habe ich die Terrasse, die vorher eine Holzterrasse mit einer außenliegenden Rasenfläche so verändert, dass nun um das Holz Pflastersteine gesetzt sind und bündig bis zur Umrandung reichen.
Die Terrasse hat nun eine Fläche von 25qm und ist nach allen Seiten mit einem Geländer und Sichtschutz eingebunden.
Die Wohnung ist im EG. liegt aber trotzdem ca. 2m über der Straßenhöhe.

Meine Frage ist jetzt folgende:
Kann ich beim Verkauf der Wohnung die halbe Terrassenfläche in den Kaufvertrag aufnehmen lassen (also 12,5qm)???
Somit hätte die Wohnung eine Gesamtfläche von 83,5qm!

Für eine Beantwortung wäre ich sehr dankbar!

Gruss Alex

Hallo,

kann amn amchen aber es bringt nix.

Erstens:
Deine Wohnung ist unverändertz gross.

Zweitens:
Das entscheidende ist die teilungserklärung. Nur was darin steht kann man an Grund und Boden / Wohnung verkaufen.

Dittens:
Die Fläche, welche Du mit Pflaster belegt hast, wem gehört diese?
Dir alleine als Sondereigentum? Dann okay, aber es bleibt Sondereigentum, sicherlich mit einem höheren Wert.
Als Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht - kritisch wenn die Gemeinschaft nicht der Pflasterung zugestimt hat. Ein Blick in die Gemeinschaftsordnung hilft weiter.
Als Gemeinschaftseigentum ohen Sondernutzungsrechte - für Dich alleine unverkäuflich. Im Gegenteil - jetzt hast Du Fläche okkupiert, welceh Dir nicht gehört.

Aber nix für ungut, es wird schon klappen.

Christian