Wohnraumbesichtigung nach Kündigung

Hallo liebe Wissende,

ein Mieter-Paar hat sich getrennt. Jeder hat die Wohnung zum 30.04.12 gekündigt.

Nun wollte einer die Kündigung zurückziehen und wohnen bleiben, dass der Vermieter aber aus Gründen eines nicht optimalen Mietverhältnisses (RA wurde schon mal eingeschaltet) nicht mehr möchte.

Nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eines Besichtigungtermins hat der Vermieter keine Antwort erhalten. Auch möchte er bald neue Wohnunginteressenten die Wohnung zeigen.

Wie soll er am besten vorgehen? Scheint es sinnvoll gleich einen RA einzuschalten?

Vielen Dank für die Antworten, wenn möglich kann man mir den § nennen, aus dem hervorgeht, wie es dem Vermieter möglich ist Schadensersatzforderungen anzudrohen, wenn der Mieter den Forderungen der Wohnungsbesichtigung nicht Folge leistet. Erste schriftliche Anfrage war vor 5 Tagen, die letzte heute mit dringender Bitte sich beim Vermieter zu melden. Jedoch hat der Mieter wieder ohne Antwort die Wohnung verlassen. (Er wohnt im gleichen Haus.)

Der Vermieter hat Angst, dass seine Gutmütigkeit ausgenutzt wird und möchte mal stärkere Geschütze auffahren, dass er den Mieter auch los wird.

LG
evifrog

Hallo.

Der Vermieter hat nach Kündigung der Wohnung ein Besichtigungsrecht, um potentiellen Nachmietern die Wohnung zu zeigen. Das Besichtigungsrecht ergibt sich bereits aus dem Gesetz (§ 525 BGB), in den meisten Fällen auch aus dem Mietvertrag.

Der Vermieter sollte die Besichtigungen rechtzeitig vorher (einige Tage Vorlauf) schriftlich ankündigen und dem Mieter den Grund nennen.

Verweigert der Mieter den Zugang zur Wohnung, bleibt der Weg über eine Klage auf Duldung, in eiligen Fällen auch eine einstweilige Verfügung. Zwar dauert die Klage auf Duldung länger, aber der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn der Klage dann von Seiten des Gerichts entsprochen wird.

Guten Tag,

Danke für die Auskunft!
evifrog