Hallo liebe Wissende,
ein Mieter-Paar hat sich getrennt. Jeder hat die Wohnung zum 30.04.12 gekündigt.
Nun wollte einer die Kündigung zurückziehen und wohnen bleiben, dass der Vermieter aber aus Gründen eines nicht optimalen Mietverhältnisses (RA wurde schon mal eingeschaltet) nicht mehr möchte.
Nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung eines Besichtigungtermins hat der Vermieter keine Antwort erhalten. Auch möchte er bald neue Wohnunginteressenten die Wohnung zeigen.
Wie soll er am besten vorgehen? Scheint es sinnvoll gleich einen RA einzuschalten?
Vielen Dank für die Antworten, wenn möglich kann man mir den § nennen, aus dem hervorgeht, wie es dem Vermieter möglich ist Schadensersatzforderungen anzudrohen, wenn der Mieter den Forderungen der Wohnungsbesichtigung nicht Folge leistet. Erste schriftliche Anfrage war vor 5 Tagen, die letzte heute mit dringender Bitte sich beim Vermieter zu melden. Jedoch hat der Mieter wieder ohne Antwort die Wohnung verlassen. (Er wohnt im gleichen Haus.)
Der Vermieter hat Angst, dass seine Gutmütigkeit ausgenutzt wird und möchte mal stärkere Geschütze auffahren, dass er den Mieter auch los wird.
LG
evifrog