Hallo Fachleute,
angenommen, ein Vermieter kündigt fristgerecht seinen Mietern.
Im Kündigungsschreiben teilt er den Mietern mit, dass sie auch über den Kündigungstermin hinaus in der Immobilie verbleiben können, bis sie
a) eine andere Wohnung haben
oder
b) das Objekt verkauft ist,
wobei allerdings in dieser Zeit vom Vermieter keine Kosten mehr für Instandsetzungsmassnahmen (Heizung, Dach, etc.) aufgewandt werden.
Die Mieter gehen also das Risiko ein, evtl. ohne Heizung oder Warmwasser da zu stehen.
Wäre so ein Passus rechtlich haltbar?
Danke für Antworten,
tantal