Wohnraumkündigung nach $573a BGB

Hallo,

eine Familie bewohnt die oberen beiden Etagen eines 2-Familienhauses.Die untere Etage wurde frei.Der Vermieter gibt nun vor selbst dort einzuziehen und räumt ein paar Möbelstücke in die Wohnung.Dennoch befindet sich keine Küche oder Schlafmöglichkeiten dort drin.Der Vermieter hat bisher noch nicht einmal in der Wohnung geschlafen oder länger als 3 Stunden dort verbracht.Ebensowenig ist bisher Müll angefallen oder das Treppenhaus gereinigt worden(eben alles was man so macht oder hat in und um seiner Wohnung)Nun kündigt er der Familie aufgrund des Paragaph 573a BGB.Genaue Begründung des Anwalt des Vermieters lautet beispielsweise wie folgt:

Wir weisen darauf hin,dass die Kündigung unserer Mandatschaft nach §573a Abs.1 BGB möglic ist,da ein berechtigtes Interesse nach §573a BGB nicht vorliegen muss,wenn,wie hier,unsere Mandatschaft in dem selbst bewohnten Gebäude wohnhaft ist und dieses legiglich 2 Wohnungen hat.Die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung der Kündigungsfrist wurde berücksichtigt.

Unsere Mandatschaft ist ein weiteres Zusammenwohnen mit Ihnen nicht möglich,da ein einvernehmliches Zusammenleben nicht erfolgt.

Wie sieht es aus in diesem Fall?Ist diese Kündigung so wirksam?Denn ein Zusammenwohnen odr Zusammenleben hat ja bisher noch nie stattgefunden!

Ich bedanke mich schon im Vorraus für jede Antwort!

LG

Der Vermieter wird schon seinen Grund haben, wenn er zu solchen Tricks greift …
Man kann es natürlich auf die Räumungsklage ankommen lassen um dann zu fragen, ob er auch dort gemeldet ist wo er vorgibt zu wohnen. Oder einen Privatdedektiv mit der Beobachtung beauftragen und hinterher die Kosten vom VM eintreiben (es zumindest versuchen). Wenn man Glück hat, klappt es, wenn nicht, dann nicht.
Aber auch wenn es klappt, ist man 6 Monate (bzw. Kündigungsfrist + 3 Monate) später dann trotzdem dran.
Wenn es nicht klappt hat man zusätzlich noch erhebliche Kosten.

Mein Tipp: Wohnung suchen und den VM um eine kleine (oder größere) finanzielle Beteiligung für die zeitnahe Räumung bitten. So hat jeder etwas davon (außer Rechtsanwalt und Gericht)

vnA

Der Vermieter wird schon seinen Grund haben, wenn er zu solchen Tricks greift …

An was für einen Grund denkst du denn?
Ich vermute als Grund, sass er die Leute legal nicht rauskriegt aus seinem Haus.

Aber auch wenn es klappt, ist man 6 Monate (bzw. Kündigungsfrist + 3 Monate) später dann trotzdem dran.

Wieso das denn?

Mein Tipp: Wohnung suchen und den VM um eine kleine (oder größere) finanzielle Beteiligung für die zeitnahe Räumung bitten.

Das wäre allerdings wohl eine gute Lösung.

Viele Grüße

Hallo

.Dennoch befindet sich keine Küche oder Schlafmöglichkeiten dort drin.Der Vermieter hat bisher noch nicht einmal in der Wohnung geschlafen oder länger als 3 Stunden dort verbracht.Ebensowenig ist bisher Müll angefallen oder das Treppenhaus gereinigt worden(eben alles was man so macht oder hat in und um seiner Wohnung)

Gibt es dafür irgendwelche Belege, außer den Beobachtungen der Familie selber? Könnten das irgendwelche Unbeteiligten bezeugen?

… wenn,wie hier,unsere Mandatschaft in dem selbst bewohnten Gebäude wohnhaft ist

Dem würde ich erstmal per Einschreiben antworten, dass es unzutreffend sei, dass der Vermieter dort wohnhaft ist.

Jedenfalls, sofern der Vermieter nicht ggf. in der Lage sein könnte, das Gegenteil zu beweisen. Also, zumindestens dass da keine Küche und keine Schlafgelegenheit ist, das sollten noch Außenstehende gesehen haben.

Das ist jetzt keine Expertenmeinung, aber das ist logisch.

Viele Grüße

Der Vermieter wird schon seinen Grund haben, wenn er zu solchen Tricks greift …

An was für einen Grund denkst du denn?
Ich vermute als Grund, sass er die Leute legal nicht
rauskriegt aus seinem Haus.

Ja, an so etwas hatte ich auch gedacht.

Aber auch wenn es klappt, ist man 6 Monate (bzw. Kündigungsfrist + 3 Monate) später dann trotzdem dran.

Wieso das denn?

Weil der VM nach einem für ihn negativen Urteil ihn vermutlich nicht dauerhaft dort wohnen lässt, sondern ‚nachbessert‘, also den Fehler den er gemacht hat nicht wiederholt.

Mein Tipp: Wohnung suchen und den VM um eine kleine (oder größere) finanzielle Beteiligung für die zeitnahe Räumung bitten.

Das wäre allerdings wohl eine gute Lösung.

Viele Grüße

Weil der VM nach einem für ihn negativen Urteil ihn vermutlich
nicht dauerhaft dort wohnen lässt, sondern ‚nachbessert‘, also
den Fehler den er gemacht hat nicht wiederholt.

Du meinst, er würde dann ernsthaft da einziehen und dort wohnen, obwohl er es ja offensichtlich gar nicht will?

Viele Grüße

Was würdest du an seiner Stelle tun?

vnA

Was würdest du an seiner Stelle tun?

vnA

auf dauer hat der mieter wenig chancen, wenn es um § 573a bgb geht.

die ausgesprochene kündigung ist jedenfalls unwirksam, da der vermieter nicht im gebäude wohnt. hier kann der mieter sich also noch eine gewisse galgenfrist verschaffen.

der vermieter kann aber natürlich später kündigen, wenn er letztlich die voraussetzungen des wohnens erfüllt.
hier ist es natürlich fraglich, dass der vermieter diesen aufwand eingeht bzw. eingehen will [z.b. verlangen das lg wuppertal und berlin für das wohnen, dass der vermieter dort seinen lebensmittelpunkt hat].

mit diesem sonderwissen kann man als mieter arbeiten und ein angebot der vertragsaufhebung machen. natürlich nur gegen eine fette abfindung.

p.s. es liegt also in der hand des mieters, ob er sich seinen (sehr wahrscheinlichen) auszug noch finanzieren lässt.

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort!

Dass in der Wohnung noch niemand wohnt kann jeder sehen!Denn es handelt sich um eine Erdgeschoßwohnung mit Küche und Wohnzimmer zur Straße.Es gibt keine Vorhänge in der Wohnung und am Abend auch kein Licht oder sonstiges.Zusätzlich nehmen wir mal an,dass ein Familienangehöriger der Mieter für den Vermieter arbeitet und auch schon mehrfach in der Wohnung war.Einen Tag nach Zustellung der Kündigung wurde eine alte Schlafcouch in die Wohnung geräumt!Außerdem soll nach Auskunft des Familienangehörigen der Mieter über die Weihnachtstage die Wohnung weiter eingeräumt werden.Hier wohnen wolle der Vermieter allerdings erst im nächsten Jahr!Auch erhielt der Mieter ein Schreiben 4 Tage vor Erhalt der Kündigung,in dem im Briefkopf immer noch die bisher bekannte Anschrift angegeben ist.Also nicht die im betreffenden Zwei-Familienhaus.

Somit müsste doch zumindest diese Kündigung zunächst unwirksam sein?Da ein Zusammenleben bisher noch nicht stattfand!

Es ist nicht so das der Mieter nicht ausziehen möchte,im Gegenteil.Auch der Mieter empfindet ein baldiges Zusammenwohnen als unzumutbar.Da der Vermieter seitdem er im Sommer 2011 das Haus gekauft hat,den Mieter sämtliche Rechte abspricht und ständig Änderungen des Vertrags verlangt.

Allerdings hat der Mieter auch Kinder und hat Angst bis zum Ende der Kündigungsfrist keine passende Wohnung zufinden!Darum sucht er natürlich nach Möglichkeiten um diese Frist zuverlängern.

LG

Hallo

Dass in der Wohnung noch niemand wohnt kann jeder sehen!

Dann wäre es gut, sich bei den Nachbarn, mit denen man ein gutes Verhältnis hat, umzuhören, wer denn mal drauf geachtet hat, und ob er ggf. bereit wäre, das vor Gericht auszusagen. Damit eventuelle Zeugenaussagen nicht ausschließlich aus der Familie kommen.

Auch erhielt der Mieter ein Schreiben …,in dem im Briefkopf immer noch die bisher bekannte Anschrift angegeben ist.

Das natürlich aufbewahren.

Somit müsste doch zumindest diese Kündigung zunächst unwirksam sein?

Muss doch. Das Gesetz ist doch ziemlich eindeutig, ebenso wie es eindeutig ist, dass da niemand wohnt in der Wohnung.

Aber man muss unbedingt auf die Kündigung reagieren, und auch irgendwie nachweisen können, dass man das getan hat.

Da der Vermieter seitdem er im Sommer 2011 das Haus gekauft hat,den Mieter sämtliche Rechte abspricht und ständig Änderungen des Vertrags verlangt.

Das ist ja möglicherweise auch alles unrechtmäßig. Vielleicht sollte man in den Mieterverein eintreten? Oder dazu auch mal in einem Forum Fragen stellen?

Da sich aber immer nur beraten lassen und die Paragraphen sagen lassen. Briefe schreibt man besser selbst, jedenfalls habe ich nicht so gute Erfahrungen damit gemacht, wenn die für einen die Sachen erledigen.

Viele Grüße