Guten Tag,
im Zuge des Verkaufes eines Wohnhauses sollten die Wohnungen neu vermessen werden. Dabei konnte der 1. Termin durch den Mieter nicht wahrgenommen werden. Nach der erfolgten Vermessung zum 2. Termin stellt nun der Nocheigentümer dem Mieter die Anfahrt als auch die Vermessung an sich in Rechnung. Muss der Mieter für diese Kosten aufkommen?
mfG