Wohnraumvermittlung

Hallo,

habe mich vor geraumer Zeit bei der Mieterdatenbank24 reistrieren lassen, um von denen eine Wohnung vermittelt zu bekommen. Bin über Lockangebote (?) in der Tagespresse auf die aufmerksam geworden. Habe dann 58€ bezahlt und in 3 Monaten nicht ein einziges Angebot bekommen, wie viele andere in ganz Deutschland auch. Habe jetzt die Kohle rückbuchen lassen, weil meines Erachtens die Dienstleistung nicht erbracht ist. In deren AGB steht aber, daß die DL durch das Registrieren erbracht ist und sie keine Garantie für eine Vermittlung übernehmen. Darauf beziehen sie sich jetzt auch in einem Brief, den ich bekommen habe. Was kann mir jetzt passieren? Ich habe leider keinen Rechtschutz und bin aber gewillt, dies bis zum bitteren Ende durchzuziehen. Sind deren AGB´s möglicherweise sittenwidrig oder rechtswidrig, da man nur für die Aufnahme in die Datei bezahlt und sonst keine Leistungen erhält?
(Mir wurden trotz passender Angebote von MK24 in der Tageszeitung nie eine dieser Wohnungen angeboten)
Besten Dank für Eure Hilfe
Frank

bin aber gewillt, dies bis zum bitteren Ende durchzuziehen.

Hallo Frank,

die Sache mit dem bitteren Ende solltest Du Dir noch einmal überlegen. Du kannst Dich an die Verbraucherzentrale wenden. Vielleicht (wahrscheinlich) liegen dort weitere Fälle vor und vielleicht geht die Verbraucherzentrale ins Prozeßrisiko. Wenn Du aber alleine davor stehst, kann ich Dir nur ans Herz legen, die 58 € auf das Konto Erfahrung zu buchen. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber selbst, wenn ein RA anderes sagt, bleibe ich bei meinem Rat. Wenn Du nämlich den Rechtsstreit verlierst, zahlst Du deutlich mehr als nur zu verschmerzende 58 €.

Mache es Dir zum Grundsatz, nur für erbrachte Leistungen, aber nie für Leistungsversprechen zu zahlen. Wenn Du einen Wunsch hast, zahle nur unmittelbar für die Erfüllung dieses Wunsches. Beides hast Du nicht beherzigt. Dein Wunsch war, eine Wohnung zu bekommen. Bezahlt hast Du aber dafür, daß Dich jemand in einer Kartei aufnimmt, der Dir auch noch schriftlich gegeben hat, daß Du damit noch längst keine Wohnung bekommst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Frank,

die Antwort von Wolfgang solltest Du ernst nehmen. Es besteht kaum eine Chance gegen dieses Wohnungsvermittlungsunternehmen rechtlich etwas durchzusetzen. Die Hinweise, Bedingungen sind schwammig. Suche Dir eine seriöse Vermittlung bei einem Makler. Grundsätzlich ist vor einer Vermittlung nie eine Gebühr fällig.

Gruss Günter

die Sache mit dem bitteren Ende solltest Du Dir noch einmal
überlegen. Du kannst Dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Vielleicht (wahrscheinlich) liegen dort weitere Fälle vor und
vielleicht geht die Verbraucherzentrale ins Prozeßrisiko. Wenn
Du aber alleine davor stehst, kann ich Dir nur ans Herz legen,
die 58 € auf das Konto Erfahrung zu buchen. Ich bin zwar kein
Rechtsanwalt, aber selbst, wenn ein RA anderes sagt, bleibe
ich bei meinem Rat. Wenn Du nämlich den Rechtsstreit
verlierst, zahlst Du deutlich mehr als nur zu verschmerzende
58 €.

Mache es Dir zum Grundsatz, nur für erbrachte Leistungen, aber
nie für Leistungsversprechen zu zahlen. Wenn Du einen Wunsch
hast, zahle nur unmittelbar für die Erfüllung dieses Wunsches.
Beides hast Du nicht beherzigt. Dein Wunsch war, eine Wohnung
zu bekommen. Bezahlt hast Du aber dafür, daß Dich jemand in
einer Kartei aufnimmt, der Dir auch noch schriftlich gegeben
hat, daß Du damit noch längst keine Wohnung bekommst.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Also ich würde mich da auch an Wolfgang halten.

Du hast für die Aufnahme in eine Kartei bezahlt und wusstest, dass evtl. keine Vermittlung erfolgt. Haben die LKeute ja auch geschrieben.
Natürlich ist das unerfreulich, aber die Leute haben analog zu einem Vertrag (nicht) gehandelt, den Du unterschrieben hast.
Ich sehe keinen Grund, weshalb Du diesen nun nicht einhalten müssen solltest, nur weil Dir der Erfolg nicht gefällt.

Tough luck…

Grüße,

Mathias

habe mich vor geraumer Zeit bei der Mieterdatenbank24
reistrieren lassen, um von denen eine Wohnung vermittelt zu
bekommen. Bin über Lockangebote (?) in der Tagespresse auf die
aufmerksam geworden. Habe dann 58€ bezahlt und in 3 Monaten
nicht ein einziges Angebot bekommen, wie viele andere in ganz
Deutschland auch. Habe jetzt die Kohle rückbuchen lassen, weil
meines Erachtens die Dienstleistung nicht erbracht ist. In
deren AGB steht aber, daß die DL durch das Registrieren
erbracht ist und sie keine Garantie für eine Vermittlung
übernehmen. Darauf beziehen sie sich jetzt auch in einem
Brief, den ich bekommen habe. Was kann mir jetzt passieren?
Ich habe leider keinen Rechtschutz und bin aber gewillt, dies
bis zum bitteren Ende durchzuziehen. Sind deren AGB´s
möglicherweise sittenwidrig oder rechtswidrig, da man nur für
die Aufnahme in die Datei bezahlt und sonst keine Leistungen
erhält?
(Mir wurden trotz passender Angebote von MK24 in der
Tageszeitung nie eine dieser Wohnungen angeboten)
Besten Dank für Eure Hilfe
Frank

Hallo,

grundsätzlich bin ich der zuvor auch schon geäußerten Meinung, dass Du vorher wusstest, dass Du evtl. keine Angebote bekommst und also für nichts bezahlst.

Andererseite glaube ich mich daran zu erinnern, vor einigen Monaten von einem Urteil gelesen zu haben, dass ein solches Angebot als Maklertätigkeit zu beurteilen sei und ein Makler nur im Erfolgsfall kassieren darf.

Da Du die Lastschrift ja bereits zurückgegeben hast, bleibt abzuwarten, wie die Mieterdatei24 reagiert. Sollten sie tatsächlich rechtliche Schritte in die Wege leiten, solltest Du ohnehin anwaltlichen Rat einholen.

Freundliche Grüße

wolle