Eine frau hat das wohnrecht in einer doppelhaushälfte geerbt.ein jahr nachdem sie dort eingezogen ist hat sich der insolvenzverwalter ihres bruders gemeldet um ansprüche geltend zu machen da dieser ein drittel des hauses geerbt hat.muss sie obwohl sie gar nicht eigentümer ist den erbteil auszahlen?
Hallo,
ich verstehe gar nichts. Kannst Du noch mal versuchen es zu erklären.
Hier das, was ich verstanden bzw. nicht verstanden habe.
Wie hat Sie das Wohnrecht geerbt? Was ist das für ein Wohnrecht?
Wie begründen sich die Ansprüche des Insolvenzverwalters?
Wenn der Bruder geerbt hat, warum möchte er noch mal einen Erbteil?
Wem gehören die anderen zwei Drittel des Hauses? Der Frau? Soll hier gemeinschaftliches Eigentum geteilt werden?
Gruß
Jörg Zabel
Wenn Sie ein Wohn/Nutzungsrecht hat, ist sie nicht Eigentümerin, sie darf wohl nur mietfrei wohnen, ggf. muss sie noch für die Nebenkosten aufkommen. Sie hat nichts zu zahlen, denn nur wenn sie im Folge der Erbschaft geerbt hätte,…
der Insolvenzverwalter versucht es halt und oftmals glückt es ihm ja auch,…