Liebe/-r Experte/-in,
wiel lange darf ein besuch bei wohnrecht verweilen. der bruder meiner mutter kommt regelmässig zu besuch. er bleibt bis zu 2 wochen am stück, fährt dann wieder nach hause und kommt nach 2 wochen wieder (für unbestimmte zeit). da der bruder ein alkoholiker ist und regelmässig für ärger sorgt möchte ich es meiner familie im haus das nicht länger antun. da ich alle kosten zahle (kostenloses wohnrecht, auch die nebenkosten) möchte ich noch wissen, ob er bei einem kostenlosen wohnrecht für 1 person (meine mutter)so einfach dort auf meine kosten leben darf. oder muss er sich an den kosten (wasser etc) beteiligen?
Hallo „wer-weiss-wasser“.
Es ist ein sehr prekäres Thema,welches Sie dort schildern.
Ich würde mich im BGB unter §560 informieren.
Von meiner Seite aus kann ich Ihnen dazu nichts sagen.
Tut mir leid…
LG diekoschis