Meine Mutter hat meinen älteren Bruder nach ihrer Scheidung erst einmal bei ihrer Mutter (also der Oma) untergebracht und sich dann um eine Ausbildung bemüht. Nun ist mein Bruder aber fast 20 Jahre lang im „Hotel Oma“ - bis zu ihrem Tod - geblieben. Meine Oma hat weder von meiner Mutter noch von meinem Bruder Miete verlangt.
Nach dem Tod meiner Oma hat nun meine Mutter das Haus geerbt und es ziemlich schnell verkauft. Frage: Hat mein Bruder nun eine Art „Mietvertrag“ oder ein Wohnrecht? Hat er ein Anrecht auf eine Kündigungsfrist?
die von Dir aufgeworfene Frage ist doch bitte hoffentlich vor der Beurkundung des Kaufvertrages mit dem Notar besprochen und geklärt worden, denn im Zweifel muß das Objekt frei von Lasten (z.B. Miet- u. Pachtrechten geliefert werden.
Das sollte für Euch letztlich aber keine Rolle spielen, denn für ein reines Nutzungsrecht gibt es keine Kündigungsfristen.
Grüße
Wilhelm
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Der Käufer weiß wohl, dass mein Bruder in dem Haus wohnt.
Aber um es nochmals klar zu haben:
Nach 20 Jahren von meiner Oma geduldetem Wohnen kann der Käufer/Erbe meinen Bruder quasi über Nacht auf die Straße setzen?
Hallo,
ja,
denn Dein Bruder hat kein Wohnrecht erworben; er müßte einen Mietvertrag haben oder es müßte im Grundbuch ein Nutzungsrecht oder Leibgeding oder Wohnrecht eingetragen sein.
Vergleiche: wenn ich bei meiner Freundin wohne, habe aber den Mietvertrag nicht unterschrieben bzw. meine Freundin hatte ein Eigentum und verstirbt, geht das Eigentum an die Erben über, und ich habe zu räumen. Es gibt hier eigentlich keine Kündigungsfrist, aber man sollte formaljuristisch „der weiteren Nutzung der Wohnräume widersprechen“.
MfG
Peter
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