Wohnrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben 2003 Haus mit lebenslangen Wohnrecht gekauft.
Seit 2004 sind wir mit denen verstritten auch vor Gericht. Seit 1.04.2009 sind die jenigen ausgezogen,
genutzt wird nur noch Schuhreperaturwerkstatt, Küche nur zum durchgehen, Toilette und das 3 mal die Woche
9.00 bis 13.00 Uhr. Ansonsten verlottert die Wohnung.
In Augenscheinnahme wurde uns verwehrt.
Was kann man unternehmen um das Wohnrecht aufzulösen
bzw. wie kann sie zwingen das Wohnrecht aufzugeben.
Denn vermieten dürfen sie nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bühling Wilfried

Hallo!

So wie es sich für mich darstellt, sind die Fronten noch immer ziehmlich verhärtet. Daher empfehle ich dringend, auf menschlicher Ebene zu agieren. Die Gerichtsvariante hateuch ja nicht wirklich weitergebracht. Versucht, eine Ebene zufinden, auf der ihr mit den Wohnberechtigten wirklich REDEN könnt. Es gibt für diese Fälle Mediatoren, die helfen.

Viele Grüße und alles Gute,
B. Stender

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Hallo Herr Wilfried,
erst mal sorry für die späte Antwort mein Internet Anschluss war tagelang gestör, habe es eben wieder hin bekommen.
Wohnrecht ist nicht kündbar, ist im Grundbuch eingetragen und kann nur mit Vertrag vom Notar gelöscht werden, mit Einverständnis des Wohnrechtsinhaber. (wenn man den Preis berechnen will, geht man von der Lebenserwartung des Wohnrechtsinhaber aus und dem Mietwert der sich für die Jahre ergibt), kann man aber nicht erzwingen. Bei Beschädigungen des Hauses, da würde ich mal Rechtberatung in Anspruch nehmen.
In die Wohnung rein lassen, muss Euch der Wohnrechtsinhaber innerhalb von ein paar Tagen nach Ankündigung, er ist auch verpflichtet die Wohnung pfleglich zu behandeln, das der Mietsache keinen Schaden trägt (wie ein Mieter nur ohne Zahlungen)
Hoffe zur Klärung beigetragen zu haben

lieben Gruß Petra

ps. Bin aber kein Anwalt, Frage nach bestem Gewissen und Halbwissen beantwortet.

Vielen Dank Lilly für deine Bemühung zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Bühling Wilfried

Sehr geehrte Frau Soboll,

Vielen Dank für ihre Hilfe bzw Bemühung.

Mit freundlichen Grüßen

Bühling Wilfried

Hallo,
ein lebenslanges Wohnrecht heißt nicht umsonst so. Du kannst niemanden zwingen darauf zu verzichten, bzw. das Wohnrecht aufzugeben. Der Wohnrechtsinhaber ist allerdings verpfichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und pfleglich damit umzugehen. Ein Verzicht auf das Wohnrecht währe nur freiwillig möglich, z.B. durch Kapitalisierung des Wohnrechts.
Mfg

Hallo Wilfried,

tut mir leid, dass ich erst jetzt antworten kann.
Leider kann ich dir zum Thema Wohnrecht, da ich seit der Lehre (vor 10 Jahren) nichts mehr damit zu tun hatte. Ich bin aber der Meinung, dass du hier sowieso einen Anwalt konsultieren solltest, vor allem deshalb, weil sie dir den Zugang verwehren.

MfG
Michaela