Wohnrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte zu folgender Situation eine Frage: Meine Mutter ist Besitzerin eines schuldenfreien Zweifamilienhauses. Meine Schwester bewohnt eine Einliegerwohnung mit separatem Eingang. Diese Schwester und ihre ältere Schwester haben meine Mutter für längere Zeit in dieser Wohnung festgehalten und Sie dazu gezwungen einen Vertrag über ein Wohnrecht auf Lebenszeit zu unterschreiben. Meine Mutter ist 82 Jahre alt und geistig zwar voll da, aber die üblichen Alterserscheinungen sind schon vorhanden. Ausserdem neigt Sie dazu, wenn Sie unter Druck ist alles zu unterschreiben. Sie würde auch mir Unterschriften geben, aber ich würde das nie erzwingen. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Wohnrecht rückgängig zu machen. Ich sollte dazu noch sagen, dass ich noch 2 weitere Schwestern habe und wir 3 derselben Meinung sind. Wir haben zwar Rechtsbeistand, aber es tut sich diesbezüglich nichts. Wir sind dankbar für jeden funktioniereden Tip.

Hallo,
na das ist je eine verzwickte Situation. Da kann ich leider nicht helfen, da ich keine rechtsausbildung habe. wünsch dir viel Glück vielleicht kann Dir jemand nders besser helfen
Gruß

Hallo,
da ist in meinen Augen leider gar nichts zu machen, da die Mutter nicht geschäftsunfähig ist, und der Notar der das Wohnrecht eingetragen hat, versichert im Rechtsstreit, dass er sich von dem ungezwungen Willen und Ihrer geistigen Fitheit ihrer Mutter überzeugt hat.

Ich habe selbst ein ähnliches Problem, mein Vater hat Alzheimer und stand auch völlig hörig seiner Lebensgefährtin gegenüber, weil sie sich ja rührend um alle Belange gekümmert hat. Mein Vater hat Ihr Geschenke gemacht und ein WE-Haus auf Rügen geschenkt, ich kann nichts machen 2005 ist er geschäftsunfähig geschrieben worden und alle Geschenke waren 2003 und früher. Seit 2000 war er hilfebedürftig konnte seinen Alltag nicht mehr alleine Regeln, aber er war noch geschäftsfähig,weil das Langzeitgedächnis noch gut war, und sie Meister im Überspielen von Schwächen meines Vaters waren. Mir wurde die Krankheit lange verschwiegen.

Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube da ist nichts dran zu machen. Ihr könnt die „böse Schwester“ nur mit den eigenen Waffen schlagen.

Würde mich über eine Nachricht freuen wie das ganze ein Anwalt sieht, und wie es aus geht.

Wünsche Euch viel Glück, kann Euch nur zu gut verstehen.

lieben Gruß Petra

Hallo,
ich glaube, hier hast Du sehr schlechte Karten. Du, oder Deine anderen Schwestern können da wahrscheinlich nicht viel unternehmen. Da, wie Du schreibst, Deine Mutter noch geschäftstüchtig ist, kann sie auch Verträge jeglicher Art abschließen. Hier kann wahrscheinlich nur Deine Mutter tätig werden und das lebenslange Wohnrecht zurückziehen, bzw. gegen Deine Schwestern rechtlich vorgehen, und die Ungültigkeit des Vertrages einklagen, da die Unterschrift dazu unter Zwang erfolgt ist.
Mfg Falk

Hallo, da hab ich leider keine Ahnung. Gruß