Liebe/-r Experte/-in,
Mein Exmann hat sich 1997 von meinem vater ein Lebenslanges Wohnrecht Unterschreiben lassen eingetragen im Grundbuchamt, ich war damals schon von ihm getrennt weis auch nicht was meinen vater da geritten hat hat sich wohl übers ohr hauen lassen mein Bruder wollte damals schon dagegen angehen doch mein Vater wollte nicht war ihm wohl peinlich und wollte wohl auch kein ärger mit meinem ex bin letztes Jahr hinterher gegangen heißt habe alles besorgt bin dann zum Anwalt bin heute betreuerin meines Vaters ser heute 86 Jahre ist heute war verhandlung antrag wurde abgelehnt. den Richter interessiert es nicht das mein Ex lügt das mein Vater den credit aufgenommen hat das mein ex so gut wie nichts in den anbau reingesteckt hat ist es denn keine ungerechtfertigte bereicherung und sittenwidrig was mein ex macht sogar prozessbetrug in dem er lügt habe mit meinem anwalt gesprochen wir kämpfen weiter aber haben sie vielleicht noch einen Rat.
MfG: A.G.Müller
Hallo,
es tut mir sehr leid aber da Ihr Vater zu der Zeit des Eintrag ins Grundbuch Wohnrecht Ex voll zurechnungsfähig war, sehe ich keine Chance.
Mit weiteren Kämpfen vor Gericht werfen sie gutes Geld hinter her RA und Gerichtskosten die in meinen Augen keine Chance haben.
Sie müssten ja entweder beweisen dass ihr Vater nicht bei Sinnen war ganz schwierig, weil der Notar vor dem Eintrag ins Grundbuch für einsetzen wird das er fit war.
Oder sie müssen nachweisen, dass er Ihren Vater arglistig getäuscht betrogen hat, auch fast unmöglich.
Tut mir sehr leid, ich habe so einen ähnlichen Fall, meine Mutter ist früh gestorben, und dann hatte mein Vater eine Lebenspartnerin, die ihn ausgenommen hat wie eine Weihnachtsgans Alzheimer meines Vaters mir und meiner Schwester lange verheimlicht. Schaden ca, 150.000,-€, mein Anwalt hat mir aber trotzdem abgeraten zu klagen, weil Alzheimer ein schleichender Prozess ist und keiner sagen kann ab wann mein Vater nur noch eine Hülle war die hörig war.
lieben Gruß aus dem Sauerland
Petra
ps. sorry, gerne hätte ich was positiveres geschrieben
Hallo,
ich befürchte, dass Dein Ex da fein raus ist. Ich glaube nicht, dass Du da irgendeine Möglichkeit hast etwas gegen das Wohnrecht Deines Ex zu unternehmen. Da Du jetzt der Betreuer Deines Vaters bis, nehme ich an, dass dieser nicht mehr geschäftsfähig ist und demnach das Wohnrecht auch nicht mehr rückgängig machen kann. Ihr hättet da schon früher handeln, bzw. einen Notar einschalten müssen, als Dein Vater noch geschäftsfähig war.
Mfg Falk