Liebe/-r Experte/-in,
eine frau lebte 20 jahre mit einem mann in ihrem haus.
dem mann hatte sie nach ihrem tode wohnrecht eingeräumt
und dies im grundbuch eintragen lassen.
der mann nahm eine beziehung zu einer anderen frau auf.
die hausbesitzerin will den mann nun aus ihrer wohnung
haben.
da dieser ihr gegenüber renitend auftritt, möchte sie
eine Einstweilige Anordnung nach §1 GewSchG erwirken.
Frage: Kann sie diesen mann sofort „rauswerfen“ ?
Welche rechtsgrundsätze finden hier anwendung?
Für Ihr Bemühen vielen Dank … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?.. Experte/-in,