Hallo,
mein Haus ist mit einem Wohnrecht belastet. Nun möchte ich mich aus Altersgründen verändern, d. h. das Haus verkaufen. Das Wohnrecht muß dazu gelöscht werden. Ich bin natürlich bereit adäquate Gegenleistungen zu bringen. Ich würde eine vergleichbare Wohnung suchen, die Miete bezahlen und auch den sonstigen Verpflichtungen wie Besorgungen etc. nachkommen.
Habe ich eine Chance das so durchzusetzen auch wenn der Wohnrechtnehmer nicht freiwillig auf das Wohnrecht verzichtet.
nein, solange sich der Wohnrechtnehmer weigert, das Wohnrecht aufzugeben, ist nichts zu machen. Und - mal ehrlich - der Wohnrechtnehmer wäre verrückt, wenn er freiwillig dasselbe aufgibt. (Ich gehe davon aus, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist)
Gruss Günter
mein Haus ist mit einem Wohnrecht belastet. Nun möchte ich
mich aus Altersgründen verändern, d. h. das Haus verkaufen.
Das Wohnrecht muß dazu gelöscht werden. Ich bin natürlich
bereit adäquate Gegenleistungen zu bringen. Ich würde eine
vergleichbare Wohnung suchen, die Miete bezahlen und auch den
sonstigen Verpflichtungen wie Besorgungen etc. nachkommen.
Habe ich eine Chance das so durchzusetzen auch wenn der
Wohnrechtnehmer nicht freiwillig auf das Wohnrecht verzichtet.
Hinzu fügen muß man wohl, daß es sehr darauf ankommt, was man dem Wohnungsberechtigten anbietet. Das Angebot sollte ihm persönliche Vorteile im Vergleich zum alten Recht bringen.
Viel Erfolg für beide Seiten Gerhard
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