Wohnrecht

Hallo liebe Experten,
wenn einem Lebenspartner ein Haus gehört und er seinen Lebenspartner ein lebenslanges Wohnrecht ermöglichen möchte, worrauf ist genau bei der vorgehensweise zu achten?

Folgendes Fallbeispiel:
Lebenspartner hat Wohnrecht und das Haus muß von Erben Zwangsversteigert werden. Hat das irgendeinen Einfluß?

Danke und Gruß
LaStella

Hallo liebe Experten,
wenn einem Lebenspartner ein Haus gehört und er seinen
Lebenspartner ein lebenslanges Wohnrecht ermöglichen möchte,
worrauf ist genau bei der vorgehensweise zu achten?

Folgendes Fallbeispiel:
Lebenspartner hat Wohnrecht und das Haus muß von Erben
Zwangsversteigert werden. Hat das irgendeinen Einfluß?

Hallo,

ein lebenslanges Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Da das Haus vom Erben zwangsversteigert wird, sehe ich keinen Grund, dass hier das Wohnrecht wegfällt. Es wäre eine andere Sicht, wenn die Bank eine Zwangsversteigerung in das Vermögen des Erben betreiben würde.

Aber, wenn bisher das Wohnrecht zwar zugesagt ist, aber nicht im Grunbuch steht, der Erbe muss eine Zwangsversteigerung vornehmen - was etwas merkwürdig ist - dass jemand selbst die Zwangsversteigerung durchführt - das am Rande - wird es nichts mehr helfen, jetzt noch schnell im Grundbuch den Eintrag vorzunehmen.

Der Mieter hat offenbar eine Zusage, aber keine im Grundbuch verbürgte Zusage. Das wird bedeuten, dass er nach der Versteigerung ausziehen muss. Rat: Hier auf jeden Fall anwaltliche Beratung aufsuchen.

Grüsse Günter

Wohnrecht drückt Verkaufspreis
Hallo LaStella,

m.W. kann ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht einer oder mehrerer Personen ein ziemliches Problem geben, da dadurch der Preis bei einem evtl. Verkauf der Immobilie erheblich gesenkt wird. Zumindest dann, wenn das Wohnrecht nicht vorher ausgetragen wird.

Zudem kann es auch ungünstig bei möglichen Hypotheken sein. Wohnrechte sehen Hypothekenbanken gar nicht gerne.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß,
k@@rsten