?!Wohnrecht?!

Hallo,

wenn z.B ein Mann von 91 Jahren bei der Familie des Sohnes mit im Haus wohnt und ein lebenlanges Wohnrecht bekommen hat und dann Pflegestufe 2 bekommt könnte der Sohn ihn dann irgendwann ohne weiteres in einem Pflegeheim (gegen seinen eigenen Willen) unterbringen wenn der Sohn ihn zum Beispiel nicht mehr pflegen möchte oder etc.?

Hallo,
bin kein experte,
meines Wissens geht das nur, wenn der Pflegebedürftige zustimmt oder der Pflegebedürftige für nicht zurechnungsfähig eingestuft wird.
Meine Oma hat aus dem Krankenhaus zugestimmt zu einem meiner Onkel zu gehen, obwohl sie dort ganz sicher nicht hinwollte.
Ist ein ganz schwieriges Thema.

Gruß

Katl

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Hallo!

Jeder Mensch kann selbst bestimmen, wo er wohnen will. Hat er ein Wohnrecht an einer Wohnung, kann er in dieser Wohnung wohnen, bis er stirbt.

Es gibt allerdings Ausnahmen.

Bei einem Minderjährigen kann der Inhaber der elterlichen Sorge oder in besonderen Fällen der Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts bestimmen, wo er wohnt.

Ist für eine Person, die nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, ein Betreuer bestellt worden, zu dessen Wirkungskreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört, kann der Betreuer bestimmen, wo der Betreute wohnt.

Bei psychisch kranken oder hilflosen Personen, für die kein Betreuer bestellt ist, kann die zuständige Behörde bestimmen, wo sie untergebracht werden.

Ein naher Angehöriger kann über den Aufenthalt einer Person nur mit deren Zustimmung bestimmen. Erkennt er jedoch, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen, und dadurch an Leib oder Leben gefährdet ist, muss er für Abhilfe sorgen. Er sollte sich unverzüglich an das Sozialamt wenden.

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mit dem wohnrecht ist i.d.r. nicht die pflicht zur pflege durch die angehörigen verbunden,hier durch den sohn.
die pflege müsste der zu pflegende eigentlich früher regeln,wenn er noch durchblickt.