Wohnrecht ändern

Hallo,

eine Frau hat von ihrem verstorbenen Lebenspartner ein lebenslanges Wohnrecht für die Erdgeschoßwohnung eingetragen bekommen. Während der Lebenspartner noch lebte, wurden 2 Zimmer angebaut. Diese sind im eingetragenen Wohnrecht nicht erwähnt.Der Sohn ihres Lebenspartners möchte jetzt -wäre auch besser- dass sie in die Wohnung im 1. Stock umzieht. Muß diese Änderung irgendwie schriftlich vereinbart werden?

vielen Dank für Info

Hallo,

zunächst die typische Juristenantwort:
„Das kommt darauf an“.

Üblicherweise werden im Grundbuch bei der Eintragung eines Wohnrechtes über eine ganze Wohnung nicht bestimmte Zimmer eingetragen, sondern nur „Wohnung Nr. x“ ggfls mit der Bezeichnung, wo diese Wohnung liegt. Das würde bedeuten, dass spätere Erweiterungen der Wohnung von diesem Wohnrecht automatisch umfasst wären.

Wenn man sich aber bereits einig ist, dass es Sinn macht, das Wohnrecht an einer bestimmten Wohnung gegen das Wohnrecht an einer anderen Wohnung zu tauschen, muss darüber ein schriftlicher Vertrag erstellt werden (wegen der Regelungen der Grundbuchordnung) und die Änderung beim Grundbuchamt angemeldet werden. Nur so stimmt das dingliche Recht (Wohnrecht) mit dem persönlichen Recht (Nutzungsberechtigung wegen entsprechender Nutzungseinräumung) überein.

Gruß
Ewurscht

Hallo,

zunächst die typische Juristenantwort:
„Das kommt darauf an“.
… das
Wohnrecht an einer bestimmten Wohnung gegen das Wohnrecht an
einer anderen Wohnung zu tauschen, muss darüber ein
schriftlicher Vertrag erstellt werden (wegen der Regelungen
der Grundbuchordnung) und die Änderung beim Grundbuchamt
angemeldet werden. …

Hallo,
nur „schriftlich“ reicht m.A.n. nicht ganz aus.
Es gilt der § 873 BGB, also Einigung in notarieller Form oder
vor dem Grundbuchamt abgegeben… mindestens Unterschriftsbeglaubigung…und Eintragung im Grundbuch…

Oder?
MfG
Jogi