Adam hat eine Eigentumswohnung, die er an Eva vermietet hat und von dieser alleine bewohnt wird. Sie bezieht ALG2 und später wohl Grundsicherung. Nun möchte Adam im Falle seines Todes die Wohnung an Otto vererben und dabei soll Eva lebenslanges Wohnrecht bekommen. Die Miete bekommt Otto. Kann Eva Probleme mit der Arge bekommen, da sie ja etwas geerbt hat ?
Gruß,
Werner
Hallo
Wieso sollte Eva Ärger mit der Arge bekommen . Sie erbt ja nichts und hat ja nur Wohnrecht und die Miete wird weiter bezahlt . Im Moment an Adam und später an Otto .
viele Grüße noro
Hallo!
Auch ein Wohnrecht hat ja einen Wert, den man ermitteln muss.
Nur wo wäre der denn ?
Wenn die Wohnung eine angemessen Größe hat und keine besonders hohen NK hat, dann wäre das doch etwas, was sowieso bezahlt würde.
Also spielt es m.E. keine Rolle, ob es eine angemietete Wohnung wäre oder ob es ein Wohnrecht(woher, das hier m.E. gar kein „Wohnrecht“ im Wortsinn wäre).
Ein Wohnrecht wäre unentgeltlich, wobei man nur die NK selbst tragen muss, aber keine Miete.
Und dann würde natürlich der Mietanteil an Grundsicherung/ALG 2 entsprechend gekürzt.
Das hier ist ja ein Mietvertrag auf Lebenszeit, der vom Vermieter Otto nicht gekündigt werden kann. Da sollte sich nichts ändern.
MfG
duck313
Das heißt, Adam muss „nur“ das Testament richtig verfassen, damit der Mietvertrag von Otto nicht gekündigt werden kann. Damit ist das Ganze also eher eine erbrechtliche Frage…
Kann Eva Probleme mit der Arge bekommen, da sie ja etwas geerbt hat ?
Nein!
Da das Wohnrecht nicht verwertbar ist, um den laufenden sozialrechtlichen Bedarf zu decken, sind sowohl jeder Wertansatz, als auch die Frage, ob es sich um Einkommen oder Vermögen handelt, vollkommen belanglos.
Das heißt, Adam muss „nur“ das Testament richtig verfassen, damit der Mietvertrag von Otto nicht gekündigt werden kann.
Dabei sollte auch im Testament vermerkt sein, dass die Miete nicht die Höhe übersteigen darf, die vom Jobcenter und später vom Amt für Grundsicherung dauerhaft bewilligt wird. Sonst könnte nämlich irgendwann das Amt verlangen, dass der Hilfe-Bezieher sich eine neue Wohnung sucht.
Die maximale Miete, die am Ort als angemessen gilt, lässt sich leicht herausfinden, z. B. indem man mit ‚maximale Miete alg2 Ortname‘ googelt, oder mit ‚Mietobergrenze Grundsicherung Ortname‘ oder ähnliches.
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Hi, das Wohnrecht muss ins Grundbuch eingetragen werden, sonst ist die testamentarische Verfügung wertlos. Es muss also auch verfügt werden wer die kostenpflichtige Eintragung beim Grundbuchamt tätigen muss.
Das Erbe (Die Wohnung) an Otto wird dadurch natürlich gemindert.
So, das Wohnrecht unterliegt der Erbschaftssteuer, für eine nicht in 1. oder 2. Linie Verwandte Person fällt diese in Steuerklasse III und hat damit nur den Steuerfreibetrag von 20.000€!
Man sollte sich hier also unbedingt von einem Notar beraten lassen, damit für d. vorgesehene Begünstigte der „Schuss“ nicht nach hinten los geht.
MfG ramses90
Hallo,
Das Erbe (Die Wohnung) an Otto wird dadurch natürlich gemindert.
So, das Wohnrecht unterliegt der Erbschaftssteuer, für eine nicht in 1. oder 2. Linie Verwandte Person fällt diese in Steuerklasse III und hat damit nur den Steuerfreibetrag von 20.000€!
Man sollte sich hier also unbedingt von einem Notar beraten lassen, damit für d. vorgesehene Begünstigte der „Schuss“ nicht nach hinten los geht.
Wie ungefähr würde der Wert für ein Wohnrecht ermittelt, für das der Wohnberechtigte Miete und Nebenkosten bezahlen muss?
Grüße
Aus der Anlage 9 zum Bewertungsgesetz ergibt sich aus dem Jahreswert der Nutzung die Höhe des Wohnrechtes, die sich am Lebensalter des Berechtigten orientiert.
Inwieweit die Mietzahlung und deren Höhe, dabei eine Rolle spielt, sollte ein Notar beantworten können.
MfG ramses90