Wohnrecht auf Lebendszeit; Pflegeheim

Hallo,

ich hätte folgende Frage. Nehmen wir mal an jemand hat seinen Sohn ein Haus vor ca. 15 Jahren überschrieben hat aber in diesem Haus ein eingetragenes Wohnrecht auf Lebendszeit und kommt in ein Pflegeheim. Jetzt hat dieser Sohn das Haus vermietet. Wem stehen jetzt die Mieteinnahmen zu dem Sohn oder derjenigen Personm, die im Pflegeheim ist. Bzw. müssen diese Mieteinnahmen zur Deckung der Pflegekosten verwendet werden und wenn ja zu welchen Teil (100% 50%) ?

Vielen Dank schonmal

Es kommt auf die genaue Formulierung des Rechts im Grundbuch (es ist doch dort eingetragen, oder?) an.
Ein Wohnrecht beinhaltet in aller Regel nur das Recht, dort selbst zu wohnen.
Ein Nießbrauch bedeutet, dass der Berechtigte lebenslang das Recht hätte, entweder selbst dort zu wohnen oder aber die Wohnung zu vermieten. Die Miete stände ihm dann zu.

also wenn ein Wohn und Nießbrauchrecht besteht dies aber nur in einem Übergabevertrag festgehalten ist und nur bis Pflegestufe 1 gilt aber diejenige Person schon Pflegestufe 3 hat wie verhält es sich da?