Wohnrecht auf lebenszeit

Ein Witwer ist in zweiter Ehe verheiratet und verstirbt.
Seine zweite Ehefrau hat Wohnrecht auf Lebenszeit und der Nachkomme aus erster Ehe wurde mit einem Pflichtteil bedacht.
Muss die zweite Ehefrau diesen Pflichtteil jetzt auszahlen oder muss der leibliche Nachkomme des Vaters den Tod der Frau anwarten ?

Gegenfrage: Gibt es ein Testament des Vaters, wonach die 2. Ehefrau Alleinerbin wird und der Sohn nur einen Pflichtteil des leiblichen Vaters bekommt ? Was ist mit dem Pflichteil der leiblichen Mutter ? Wer ist im Grundbuch des Grundstückes als Eigentümer eingetragen ? Ich kann die Frage so nicht beantworten und empfehle eine Beratung bei einem Notar mit den entsprechenden Unterlagen. MfG Löwenkind

Hallo Prolly,ich kann aus Ihrer Anfrage nicht erkennen wer das Haus geerbt hat,wem es nach dem Tod des Mannes gehört.Ich kann mit den wenigen Angaben leider keine Antwort geben.
l.G.Hene

Mit Sicherheit erhält der Sohn sein Pflichteil.
Die zweite Frau hjat ja nur das Wohnrecht, aber nichht den Besitz dse Hauses.

So wie du es hier schreibst hat die zweite Frau ein Wohnrwecht.

Eigentlich sollte sie ja Erbe sein.

Falls sie kein Erbe ist, sondern nur ein Wohnrecht hat, kannst du von ihr nichts verlangen, sondern musst noch für die Unterhaltskosten des Hauses aufkommen, kannst diese Kosten ihr aber nicht in rechnung stellen.

Wenn sie Erbe ist kannst du auf deinen Pflichtteil bestehen und sie muss ihn dir auszahlen.

Ich würde dies aber abwägen, denn wenn du wartest könnte mehr herauskommen.

Es ist aber besser deswegen einen Anwalt zu befragen.

MfG

Nein,der Pflichteil ist fällig mit dem Tod des Vaters.Muss somit ausgezahlt werden!Verjährung nach 3 Jahren!L.G.

Das Testament ist noch nicht eröffnet.
Der Pflichtteil der leiblichen Mutter steht aus, wurde allso nicht ausgezahlt nach deren Tode.
Im Grundbuch ist der verstorbene Vater und der leibliche Nachkomme eingetragen.
Zu Lebzeiten hatte der Verstorbene die Pflichteilvererbung ausgesprochen. Kommt dies einer Enterbung gleich ? MfG aus Leverkusen

Hallo Prolly,ich kann aus Ihrer Anfrage nicht erkennen wer das
Haus geerbt hat,wem es nach dem Tod des Mannes gehört.Ich kann
mit den wenigen Angaben leider keine Antwort geben.
l.G.Hene

Trotzdem Dank .

Hallo prolly,
meiner Meinung nach muß der Pflichtteil ausgezahlt werden, da es sich um den Nachlaß des Witwers handelt.
Den Tod der zweiten Frau muß der Nachkomme nicht abwarten.
Mit freundlichen Gruß
Günter

hallo und sorry das ich dir jetzt erst schreibe,ich war beruflich unterwegs,leider habe ich das gleiche problem.ich weis es auch nicht,deswegen habe ich mich ja an wer weiss was gewendet.aber vielleicht hast du ja was in der zwischen zeit herrausgefunden.lg ela

hallo und sorry das ich dir jetzt erst schreibe,ich war
beruflich unterwegs,leider habe ich das gleiche problem.ich
weis es auch nicht,deswegen habe ich mich ja an wer weiss was
gewendet.aber vielleicht hast du ja was in der zwischen zeit
herrausgefunden.lg ela

Hallo, viel Glück Ela l.G. Marion

Dank & Gruß !

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hallo prolly,
ich denke, dass die zweite ehefrau den pflichtteil
auszahlen muss; und der leibliche nachkomme des vaters
muss deshalb nicht den tod der frau abwarten.

mfg
Lara 50

Ich empfehle, die Eröffnung des Testamentes abzuwarten und sodann eine Beratung bei einem Notar in Betracht zu ziehen und die Kosten hierfür in Kauf zu nehmen. MfG löwenkind

ja vielen dank.ich wünsche dir auch viel glück.lg ela

Hallo,

soweit mir bekannt ist muss ein Wohnrecht auf Lebenszeit notariell eingetragen werden. Es bezieht sich immer auf die Person, auf die das Wohnrecht eingetragen wurde. Da dies deiner Mail leider nicht zu entnehmen ist kann ich leider keine genauere Aussage treffen. Das Wohnrecht auf Lebenszeit hat jedoch nichts mit dem eigentlichen Ebrecht zu tun, eine Auszahlung des Pflichtteils müsste demnach schon erfolgen - kann ich aber leider nicht genau sagen.

Grüße
Yvonne

Entschuldigung, dass ich mich erst jetzt erst melde. LEider kann ich auch zu dem fall keine kompetente Auskunft geben.

Mit freunldichen Grüßen

Stefanie Strunk

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Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? wenn ja, müssen die Erben tatsächlich den Tod der zweiten Ehefrau abwarten. Zu beachten gilt jedoch: wenn die Frau das Wohnrecht nutzen will, muss sie aber auch wirklich selber in dem Haus wohnen, eine Weitervermietung ist nicht erlaubt.

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Ist das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen? wenn ja, müssen
die Erben tatsächlich den Tod der zweiten Ehefrau abwarten. Zu
beachten gilt jedoch: wenn die Frau das Wohnrecht nutzen will,
muss sie aber auch wirklich selber in dem Haus wohnen, eine
Weitervermietung ist nicht erlaubt.

Danke für die Antwort.
Im Grundbuch ist der Vater und der leibliche Nachkomme eingetragen.
Weitere Eintragungen sind nicht bekannt.MfG.