Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo
Wenn eine ältere Dame krankheitsbedingt in ein Pflegeheim muss,sie aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit für eine Wohnung im ersten Stock eines Zweifamilenhauses hat und ihr Sohn der Hausbesitzer in der Parterre wohnt was passiert dann im Falle einer neu Vermietung.
1.Mit wem macht der Mieter den Mietvertrag- Sohn oder Mutter-.
2.Wer bezahlt kleinere Reperaturen.
3.Bekommt die Mutter die ganze Kaltmiete.
4.Kann die Mutter eine neu vermietung verlangen.

Besten Dank schon mal im voraus.
Andreas

Hallo

hallo!

Wenn eine ältere Dame krankheitsbedingt in ein Pflegeheim
muss,sie aber ein Wohnrecht auf Lebenszeit für eine Wohnung im
ersten Stock eines Zweifamilenhauses hat und ihr Sohn der
Hausbesitzer in der Parterre wohnt was passiert dann im Falle
einer neu Vermietung.
1.Mit wem macht der Mieter den Mietvertrag- Sohn oder Mutter-.

mit dem eigentümer (mutter oder sohn) oder dem bevollmächtigten (sohn)

2.Wer bezahlt kleinere Reperaturen.

regelt der mietvertrag

3.Bekommt die Mutter die ganze Kaltmiete.

wenn sie eigentümerin und vermieterin ist, ja. ist der sohn eigentümer und vermieter, der sohn. andernfalls regelt das die vollmacht (siehe pkt. 1)

4.Kann die Mutter eine neu vermietung verlangen.

neuvermietung von was? wenn sie ins pflegeheim kommt? dann kann sie das anstreben, aber von wem sollte sie es „verlangen“? oder meinst du, wenn sie ggfs. wieder aus dem heim raus in die wohnung rein will? dann sollte das im mietvertrag geregelt sein - ganz wichtig! ansonsten beharrt nämlich der mieter auf seinen berechtigten rechten, und dann sitzt die mutter dem sohn auf´m schoß.

Besten Dank schon mal im voraus.

gerne

Andreas

saludos, borito

Hi,

3.Bekommt die Mutter die ganze Kaltmiete.

wenn sie eigentümerin und vermieterin ist, ja. ist der sohn
eigentümer und vermieter, der sohn. andernfalls regelt das die
vollmacht (siehe pkt. 1)

kommt das nicht auf den Wortlaut des Wohnrechtes an? Ich meine mich zu erinnern, daß ein Sozialamt mal verlangt hat, die Wohnung des Wohnrechtsinhabers zu vermieten und die Miete für die Heimkosten heranzuziehen war. In dem Wohnrechtsvertrag war, glaube ich, nicht geregelt, daß das Wohnrecht bei Einzug in ein Pflegeheim erlöschen sollte.

Ganz sicher bin ich mir aber nicht.

Gruß
Tina

hi,

gute ergänzung. stimmt, kann vorkommen. da aber das up davon nichts erwähnt (pflege „mit staatsbeteiligung“), habe ich das bewußt außen vor gelassen. sollte das der fall sein, wird´s natürlich deutlich komplizierter…

saludos, borito

Hallo,

kommt das nicht auf den Wortlaut des Wohnrechtes an? Ich meine
mich zu erinnern, daß ein Sozialamt mal verlangt hat, die
Wohnung des Wohnrechtsinhabers zu vermieten und die Miete für
die Heimkosten heranzuziehen war. In dem Wohnrechtsvertrag
war, glaube ich, nicht geregelt, daß das Wohnrecht bei Einzug
in ein Pflegeheim erlöschen sollte.

Ging es da um Wohnrecht oder um Nießbrauch?

Gruß

Joschi

Ging es da um Wohnrecht oder um Nießbrauch?

Hi,

ich weiß es nicht mehr genau, ich meinte irgendetwas mit Wohnrecht gelesen zu haben, bin mir aber wie gesagt nicht sicher.

Gruß
Tina

Hallo,

hierzu vielleicht mal zwei Urteile des BGH’s:

BGH Urteil vom 19.1.2007 - V ZR 163/06
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

BGH Urteil vom 09.1.2009 - V ZR 168/07
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Gruß

Joschi