Wohnrecht auf lebenszeit/erbrecht

Ich baue demnächst ein neues Haus in dem auch meine Eltern eine Wohneinheit bekommen sollen. Sie werden sich an einem Teil der Kosten beteiligen und bekommen dafür ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Frage: Würde die Summe die meine Eltern dazu geben, im Todesfall meiner Eltern, in die Erbsumme hinein fließen?

Hallo,
hier handelt es sich um eine Schenkung oder um eine Hergabe gegen Erteilung eines Wohnrechtes.
Sie sollten zumindest zu Hause schriftlich festlegen, was gewollt ist und ob die Eltern wünschen, dass eine etwaige Differenz zwischen Schenkung und Wohnrechtsgabe in Anrechnung auf ein Erbteil erfolgt oder nicht erfolgt.
Sind denn Geschwister da, die ein Erb- oder Pflichtteilsrecht beanspruchen können?
Wenn nicht, ist das alles egal. Wenn ja, gilt der Pflichtteilsanspruch bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch zu beleuchten. Dazu brauche ich aber genaue Angaben.
Eine Schenkung im große Maß gehört eigentlich vor einem Notar erklärt und von diesem Beurkundet. Wenn die Summe unter den Steuergrenzen liegen, was wohl der Fall sein dürfte (400.000,00 €) könnte Schenkungsteuer anfallen. Der Notar bekommt auch Gebühren.
Wenn die Schenkung aber vollzogen (gegeben) wurde, kräht danach meist kein Hahn.
MfG
PB

Ja würde ich sagen. Aber nach Ablauf der 10 Jahresfrist nicht mehr.
Wenn die Wohneinheit auf deine Eltern rechtlich abgestellt ist.
Zwischen Eltern und Sohn könnte ich mir auch eine andere Lösung vorstellen.

Hallo Peter,

erstmal vielen Dank für Deine Information.
Ich habe noch einen Bruder der später als Erbe in Frage käme. Das Testament meiner Eltern wird jeden zur Hälfte berücksichtigen. Als Eigentümer werde nur ich im Grundbuch des Hauses eingetragen sein, da der Anteil meiner Eltern nur ca 1/3 der Bausumme ausmacht und ich mich später um sie kümmern werde,da mein Bruder im Ausland lebt.
Gruß von jacko

Hallo,

ich würde sagen, es kommt darauf an, wie Sie das regeln. Für mich hört sich das wie ein entgeltliches Wohnrecht an und ein solches dürfte erbrechtlich unbedeutend sein. Sie sollten das aber, wenn Sie späteren Ärger vermeiden möchten, unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo jacko1313
leider kann ich darüber keine auskunft erteilen.
tut mir leid.
lg sicha

auf wen ist das haus denn eingetragen?ein wohnrecht erlischt im todesfall,daher wäre das ja dann automatisch wieder ihr haus,da die eltern ja nur ein wohnrecht haben.wenn sie das geld als schenkung zur verfügung stehen,diese 400000 euro nicht überschreitet und die eltern noch 10 jahre leben,fällt es auch nicht in die erbmasse und muss nicht versteuert werden.versterben die eltern innerhalb der nä.10 jahre nach schenkung staffelt sich der anteil:
verstirbt der erblasser im jahr der schenkung so wird diese zu 100%aufs erbe angerechnet,nach 5 jahren nur noch 50%,also pro jahr 10%weniger,so dass nach 10 jahren 0%und somt keine steuer mehr anfallen.

:Ich baue demnächst ein neues Haus in dem auch meine Eltern

eine Wohneinheit bekommen sollen. Sie werden sich an einem
Teil der Kosten beteiligen und bekommen dafür ein Wohnrecht
auf Lebenszeit. Frage: Würde die Summe die meine Eltern dazu
geben, im Todesfall meiner Eltern, in die Erbsumme hinein
fließen?

Hallo Sally,
danke für Deine Antwort.
Im Grundbuch bin nur ich eingetragen.
Für mich wäre interessant ob mein Bruder im todesfall meiner Eltern ein Erbanrecht, auf die Summe mit der sich meine Eltern am Bau beteiligen, hat?

hallo,das wäre dann eine schenkung.leben die eltern noch 10 jahre,hat der bruder keinen anspruch.wenn nicht fällt die summe in die erbmasse und es ergäbe sich dann ein sog.pflichteilergänzungsanspruch,falls nur du erben würdest.am besten ihr regelt das bei einem notar,wo dann festgehalten wird,dass eben du diese summe jetzt bekommst und dafür dann der bruder das und das,etc.dann gibt es später keine probleme.oder du machst einfach nichts,wenn deine eltern noch nicht so alt sind,ist es ja wahrscheinlich,dass sie die nä.10 jahre noch leben.
l.g.sally

Ich denke das kommt auf die Summe an,und muß im Vorfeld geklärt werden.

Ich meine Nein, da ja eine Gegenleistung erbracht wird und keine Schenkung vorliegt (lebzeitiges Eigeninteresse)

ml.

Hallo, tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten. MfG Löwenkind

Wie meinen Sie das „in die Erbsumme einfließen“?

Hallo,

hier sind zwei Probleme angesprochen. Zum einen der sog. Pflichtteil-Ergänzungsanspruch, der nur zur Anwendung kommt, wenn eine Schenkung erfolgte und der Schenker innerhalb von 10 Jahren stirbt. Überleben Deine Eltern die 10 Jahre, muss nichts dazu gerecvhnet werden.

Zum andern ist die Frage, ob hier überhaupt eine Schenkung erfolgt, denn für die Geldübertragung erfolgt die Eintragung des Wohnrechts. Sie war also nicht unentgeltlich. Wenn die Relationen stimmen (wie die aussehen, weiß ich nicht)liegt keine Schenkung vor und im Erbfall ist nichts zu beachten.

Ingeborg

Liebe Ingeborg, vielen Dank für Deine Stellungnahme.
Meine Eltern werden ca 120000,-€ zum Hausbau beitragen. Der Gesamtwert wir ca 280000,-€ betragen, soviel zu den Relationen.
LG Jacko13

Hallo,

das kann man m.E. derzeit nicht genau entscheiden. Wenn überhaupt ist nur ein kleiner Teil der Summe eine Schenkung - und vielleicht/ hoffentlich leben die Eltern noch die 10 Jahre, dann hat sich das Problem durch Zeitablauf erledigt.

Ingeborg

Das Geld wird als Schenkung berechnet und kann in der 10 Jahres Schenkungsfrist berücksichtigt bzw. angerechnet werden. Danach nicht mehr.