Wohnrecht auf Lebenszeit ohne Grundbucheintrag ?

Guten Tag,

ich habe folgende Frage :

Vor ca. 2 Jahren habe ich mir mein eigenes Haus gebaut. Bei einem Notar wurde vertraglich vereinbart, daß mein Vater ein lebenslanges Wohnrecht in meinem Haus hat. Dies ist jedoch NICHT im Grundbuch eingetragen oder vermerkt.Ein Mietvertrag besteht nicht ! Ich möchte das Wohnrecht so schnell wie möglich aufheben, oder das Haus sogar verkaufen. Gibt es noch eine andere Möglichkeit das o.g. Wohnrecht aufheben zu lassen, ohne das das Haus in die Zwangsvollstreckung geht?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Ja!
Mit dem Vater die Aufhebung vereinbaren.
Wieso Zwangsversteigerung? Wer soll denn diese betreiben, wenn im Grundbuch nichts eingetragen ist?
Wahrscheinlich ist das Wohnrecht eine Gegenleistung für den Vater, oder warum wurde dies bestellt?

Das Grundstück auf dem das Haus steht, hat er mir überlassen,dies wurde nicht ins Grundbuch eingetragen,dort steht nur die Bausparkasse,zählt denn der Notarvertrag nicht?Dachte bislan es gebe nur die Möglichkeit die Monatliche Rate nicht zu bezahlen und es auf eine Versteigerung ankommen zu lassen um ihn aus dem haus zu bekommen!

Mit der Vereinbarung des Wohnrechtes dürfte mit Sicherheit ein pekuniäres Interesse des Berechtigten einhergehen (Grundstück zu Verfügung gestellt, Geld oder anderweitige Leistung eingebracht etc.). Dieses Interesse könnten Sie versuchen aufzuheben in dem Sie dem Berechtigten eine angemessene Ersatzleistung anbieten. In aller Regel ist mit der Gewährung des Wohnrechtes auch der Hinweis verbunden, dass die Beteiligen die Verlautbarung im Grundbuch auf eigene Kosten verlangen dürfen. Ferner könnte der Berechtigte, auch im Falle einer Zwangsversteigerung, dem Gericht gegenüber das Wohnrecht zur Bewertung im Zusammenhang mit dem vom Gericht in Auftrag zu gebenden Gutachten anhand der motariell getroffenen Vereinbarung nachweisen. In solchem Falle wird der Gutachter diesen Wert in Euro ermitteln. Vom Erlös einer Versteigerung erhalten Sie dann auch nur den verbleibenden Erlös nach Abzug des Betrages, der auf das Wohnrecht entfällt.

Hallo,

ja, ganz einfach: Der Vater verzichtet - ebenfalls vor dem Notar - auf das Wohnrecht.
Eine einseite Aufhebung des Wohnrechtes ist nicht möglich.
Weitere Möglichkeiten, die an der Grenze zur Legalität stehen, sollen hier nicht genannt werden.
Übrigens: Ein Verkauf ändert am Wohnrecht nix.

Gruß

Günter

Ich möchte mich bei ALLEN für die Antworten bedanken.

Gruß