Wohnrecht auf Lebenszeit

Hallo ich hab da mal eine Frage

Angenommen Herr A hat vor Jahren das Haus von seinen Schwiegervater Geerbt durch eine schenkung, Der Notar hat damals dann aber festgelegt das der Schwigervater „Wohnrecht auf lebenszeit hat“. Angenommen Der schwiegervater Hat nun in diesem 2 Familienhaus eine 4 Zimmerwohung, hat der Schwiedersohn dann das Recht darauf einen der Räume die nicht genutzt werden zu Nutzen? Denn Der schwiegervater bezahlt keine Miete sondern Lediglich nur Nebenkosten.

Denn
Herr A hat eine Tochter unter 25 die sich von Ihrem Freund Getrennt hat. Herr A hat aber nur eine 3 zimmer wohnung im Haus und dort sind alle Räume belegt.

Ich dachte da so an diese Eigennutzungsklausel die es dort Gibt.

Danke im Vorraus

Mfg
Der Meikk

Hallo ich hab da mal eine Frage

Angenommen Herr A hat vor Jahren das Haus von seinen
Schwiegervater Geerbt durch eine schenkung,

Ähm, sorry, aber zwischen ERBE und einer SCHENKUNG gibt es dicke Unterschiede.

Guck mal bei Google oder Wikipedia und sag uns, was Du nun genau von beiden Möglichkeiten haben möchtest. :smile:

Hallo,

na, das klingt ja ganz schön wirr. Nehmen wir mal an, dass da eine Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen wurde, und sich der Erblasser ein Wohnrecht an einer Wohnung vorbehalten hat, und nicht ein Notar aus eigener Gottherrlichkeit da irgendwelche Verträge ausgewürfelt hat. Dann sollte sich der Übernehmer mal überlegen, dass das eine absolut freiwillige Aktion ist, und der Erblasser zu gar nichts verpflichtet ist, und das was er macht nach eigenem Gutdünken so weit einschränken kann, wie er lustig ist. Und ein Wohnrecht an einer einzelnen Wohnung bei Zahlung der Nebenkosten ist eine mehr als großzügige Variante. Und der Übernehmer sollte dafür einfach nur dankbar sein, und gut ist!

Solange der Berechtigte in der Lage ist, sein Wohnrecht wahrzunehmen, hat niemand in seiner Wohnung etwas zu suchen, wenn der Berechtigte nicht freiwillig bereit ist, ein Zimmer ggf. vorübergehend abzutreten. Er könnte aber bei Vermietung der anderen Wohnungen durchaus in so einer Situation überlegen gegenüber einem der Mieter Eigenbedarf gelten zu machen, um so Töchterlein unterzubringen. Töchterlein kann dann selbstverständlich zu Mietzahlungen herangezogen werden, damit der Übernehmer keinen Nachteil erleidet.

Gruß vom Wiz

Hallo

na, das ist ja ein Ding. Der Schwiegervater verschenkt sein Haus und maßt sich an, darin in einer Wohnung auf Lebenszeit zu wohnen - ohne Miete zu zahlen.
Und weil es dann mal so passt, möchte man ein Zimmer der Wohnung.

Da kann man nur hoffen, dass der Schenkende das nicht gut heisst.

Gruß

Hallo ich hab da mal eine Frage

Angenommen Herr A hat vor Jahren das Haus von seinen
Schwiegervater Geerbt durch eine schenkung,

auch kein Hi,

Ähm, sorry, aber zwischen ERBE und einer SCHENKUNG gibt es
dicke Unterschiede.

…die dieser Experte hier diese Information vorenthält?

btw hatte der Frager genau beschrieben was Sache ist.

Guck mal bei Google oder Wikipedia und sag uns, was Du nun
genau von beiden Möglichkeiten haben möchtest. :smile:

Hmm, toller Tipp: Komm zu >wer weiss wasHier wird die Qualität der Tipps erheblich in den Keller gezogen

Lese mal die FAQ zu Schrift in Großbuchstaben,
ich weiss zwar wo es steht, aber suche mal alleine, das übt.
Tipp: Hat was mit Schreien zu tun…

auch keine Grüße MC

PS: Ich und du…sind nicht beim Du!

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