Hallo,
eine Bekannte von uns würde in unser Haus (mit separater Wohnung)
einziehen und sich ein Wohnrecht auf Lebzeit im Grundbuch eintragen
lassen. Wer rechnet die Konditionen hierfür aus? Die Frau ist 42 Jahre
jung, unverheiratet, keine Kinder, (wird wohl auch alles so bleiben,
außer dem Alter), bezieht eine Wohnung 70 qm, Kaltmiete 370 Euro, warm
500 Euro.
Fragt nicht, warum wir das machen wollen, aber dann wären wir wohl
schuldenfrei.
Gruß Fritz
Hi,
ich würde es absolut nicht empfehlen, mit einer Bekannten ein lebenslanges Wohnrecht zu vereinbaren. Das gibt oft genug mit Verwandten schon Probleme. Ich würde vorher eher versuchen, eine günstigere Finanzierung zu bekommen.
Davon abgesehen wären dass bei einer Lebenserwatung von vielleicht noch 40 Jahren selbst ohne Berücksichtigung der Teuerungsrate ca. 240.000 €, was die Betreffende am Warmmiete sparen würde.
Wobei der Nebenkostenanteil (bes. Heizung) in Zukunft unkalkulierbar steigen wird --> also in jedem Fall sollte es so vertaglich vereinbart werden, dass das Wohnrecht nur ausschlei0lich die reine Kaltmiete umfasst, nicht aber die Nebenkosten.
Sonst zahlt ihr ja de facto die Warmmiete der Bekannten in Zukunft selbst. Könnt hr diese Belastung überhaupt tragen, wenn es jetzt schon Probleme gibt ?
A.
Hallo,
liegt das Haus nicht in F? Dann müsste man sich mal das frannzösische Recht zu dem Thema genauer anschauen. Nach dt. Recht geht man üblicherweise über die Sterbetafel und kann dann die statistische Lebenserwartung ablesen. Hieran kann man dann den Wert des Wohnrechtes unter Berücksichtigung gewisser Erwartungswerte zur Teuerungsrate berechnen.
Allerdings warne auch ich vor dieser Geschichte, denn sie macht das Haus im Zweifelsfall unverkäuflich, bzw. man müsste hierüber klare Vereinbarungen treffen. Also z.B. das das Wohnrecht bei Verkauf des Hauses problemlos abgelöst werden kann, oder indem man ein Vorkaufsrecht bzw. eine Vorkaufspflicht vereinbart.
Eine Alternative (zumindest nach dt. Recht) wäre natürlich eine Teilung des Hauses auf zwei oder mehr Eigentumswohnungen und ein Verkauf einer der Wohnungen. Dann könnte man den verbliebenen Hausrest jederzeit problemlos als Wohneigentum unabhängig von der Bekannten veräußern.
Gruß vom Wiz, der dich ja eigentlich noch mal heimsuchen will
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich würde vorher eher versuchen,
eine günstigere Finanzierung zu bekommen.
Hi, die bekomme ich mit meinen 58 Jahren aber nicht mehr angeboten.
Wobei der Nebenkostenanteil (bes. Heizung) in Zukunft
unkalkulierbar steigen wird --> also in jedem Fall sollte
es so vertaglich vereinbart werden, dass das Wohnrecht nur
ausschlei0lich die reine Kaltmiete umfasst, nicht aber die
Nebenkosten.
Das ist eine gute Idee.
Könnt hr diese Belastung überhaupt tragen,
wenn es jetzt schon Probleme gibt ?
A.
In 2 Jahren kann ich in Rente gehen, dann sieht alles wieder goldiger
aus. Aber bis dahin fehlt die Finanzierung, und das interessiert meine
Bausparkasse nicht. Umschulden? Siehe oben.
Gruß Fritz
Hallo,
liegt das Haus nicht in F?
Hi Wiz,
glaube, die Gesetze sind da sehr ähnlich.
Also z.B. das das
Wohnrecht bei Verkauf des Hauses problemlos abgelöst werden
kann, oder indem man ein Vorkaufsrecht bzw. eine
Vorkaufspflicht vereinbart.
Auch gute Idee.
Eine Alternative (zumindest nach dt. Recht) wäre natürlich
eine Teilung des Hauses auf zwei oder mehr Eigentumswohnungen
und ein Verkauf einer der Wohnungen. Dann könnte man den
verbliebenen Hausrest jederzeit problemlos als Wohneigentum
unabhängig von der Bekannten veräußern.
Ist auch zum Überlegen.
Gruß vom Wiz, der dich ja eigentlich noch mal heimsuchen will
Im Moment sind die Wohnungen langfristig vermietet. In 3 Jahren mal
wieder dran denken!
Gruß vom Fritz