was ist dabei zu beachten?
Folgende Situation:
Herr A möchte seinem Nachbarn sein Haus vermachen. Daher entscheidet er sich für das Wohnrecht auf Lebzeit, weil er denk so evt. Steuern (Erbschaftssteuer etc.) zu umgehen. Herr A hat jedoch noch eine Schwester, die ieigentlich nicht an dem Haus beteiligen möchte.
Meine Frage: Ist dies möglich und was muss man beachten? Hat seine Schwester ein Anspruch auf das Haus, wenn das wohnrecht abgegeben worden ist?
Gibt es bestimmte Fristen?
Vielen Dank für evt. Antworten.
Hallo,
was ist dabei zu beachten?
Folgende Situation:
Bin auch nicht unbedingt Experte auf diesem Gebiet
Herr A möchte seinem Nachbarn sein Haus vermachen. Daher
entscheidet er sich für das Wohnrecht auf Lebzeit, weil er
denk so evt. Steuern (Erbschaftssteuer etc.) zu umgehen.
Wenn er das Haus einfach überschreibt, zählt dies meines Wissens nach als Schenkung, hierfür fällt dann die Schenkungssteuer an. Ob die Schenkungs- oder Erbschaftssteuer höher ist weiß ich nicht.
A hat jedoch noch eine Schwester, die ieigentlich nicht an dem
Haus beteiligen möchte.
Die Schwester soll nichts von dem Haus bekommen?
Meine Frage: Ist dies möglich und was muss man beachten? Hat
seine Schwester ein Anspruch auf das Haus, wenn das wohnrecht
abgegeben worden ist?
Was meinen Sie damit?
Gibt es bestimmte Fristen?
Ich glaube der Erbberechtigte hat noch 10Jahre nach dem Überschreiben Ansprüche auf seinen Pflichtteil. Soll die Schwester also nichts bekommen, müssen meiner Meinung nach nach dem Überschreiben 10Jahre oder zumindest eine gewisse Zeit vergehen.
Vielen Dank für evt. Antworten.
Bitte, ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Es tut mir leid, da bin ich leider überfragt. Ich ziehe es vor, keine Antwort zu geben als eine falsche 
LG Conny_from_cologne
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