person a hat ein haus in besitz und person b ein wohnrecht auf lebenszeit eingeräumt ( im grundbuch eingetragen)
person b ist nun, aus gesundheitl. gründen, nicht mehr in der lage dieses haus weiter zu bewohnen und ist in ein pflegeheim gezogen.
person a spielt nun mit dem gedanken das haus zu verkaufen-
wie kann man das wohnrecht von person b austragen lassen und mit wieviel prozent vom kaufpreis muss person b ausgezahlt werden
(person a muss ja person b durch die austragung irgendwie entschädigen)
oder muss person a person b überhaupt entschädigen ??
(notariell steht in etwa geschrieben- wenn person a den auszug von person b veranlasst muss person b ausgezahlt werden- person a hat es nicht eingeräumt sondern person b musste leider von sich aus gehen)
vielen dank