Wohnrecht austragen lassen

person a hat ein haus in besitz und person b ein wohnrecht auf lebenszeit eingeräumt ( im grundbuch eingetragen)
person b ist nun, aus gesundheitl. gründen, nicht mehr in der lage dieses haus weiter zu bewohnen und ist in ein pflegeheim gezogen.
person a spielt nun mit dem gedanken das haus zu verkaufen-

wie kann man das wohnrecht von person b austragen lassen und mit wieviel prozent vom kaufpreis muss person b ausgezahlt werden
(person a muss ja person b durch die austragung irgendwie entschädigen)

oder muss person a person b überhaupt entschädigen ??
(notariell steht in etwa geschrieben- wenn person a den auszug von person b veranlasst muss person b ausgezahlt werden- person a hat es nicht eingeräumt sondern person b musste leider von sich aus gehen)

vielen dank

Guten Morgen,

ich gehe jetzt mal von meiner Situation aus.

Ich muss mein Elternhaus verkaufen, wegen Zugewinn (Scheidung).Meine Mutter hat lebendslange Wohnrecht dort. Dies wurde auch eingetragen.Ich muss meiner Mutter das Wohnrecht abkaufen. Meine RAin hat das ausgerechnet, wieviel ihr zusteht.Ungefähre Rechnung:Was sie an Miete bezahlt hätte, und nach ihrem Alter.Man kann das Wohnrecht nicht löschen, es sei denn diese Person verstirbt, oder verzichtet.Macht wohlt kaum jemand.
Ich würde ein Beratungsgespräch beim RA machen

lisa