Wohnrecht bei Demenz weiterhin?

meine Mutter, 90 Jahre alt, ist an sehr schwerer Demenz erkrankt und wurde in ein Pflegeheim eingewiesen. Da Sie bei mir Wohnrecht auf Lebenszeit hat, meine Frage:
Muss ich die Wohnung bis zum Tode meiner Mutter freihalten, oder kann ich die Whng für Eingenzwecke umbauen und nutzen. Es kann doch nicht sein, dass ich die Wohnung ungenutzt so beibehalten muss.

Huhu,

doch sie hat eben ein Lebenslanges Recht. Dies läßt sich aber auch weider streichen mit Zustimmung des Rechtsinhabers ggf. mit Zustimmung des gesetzlichen Vormundes.
klick mich

Hallo,

Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Kommt darauf an, was in bezug auf das Wohnrecht geregelt wurde.

Gruß Merger

Sofern du mit der Wohrechtinhaberin bzw. dessen Betreuer kein einvernehmliche Löschung des Grundbuchrechts erreichen könntest, besteht diese Recht tatsächlich ungeschmälert fort, verhindert jeden deiner Pläne und wäre erst mit Tod der Rechteinhaberin erloschen.

Nur in bestimmten Ausnahmefällen erkennen Betreuunggerichte auf etwas anderes, etwa wenn eine Rückkehr definitiv ausgeschlossen wäre.

G imager