Wohnrecht bei Nichtnutzung

vor einigen Jahren wurde meiner Cousine ihr Elternhaus überschrieben, ihre Eltern ließen sich im Grundbuch mit lebenslangem Wohnrecht eintragen, welches nach deren Scheidung nur noch von der Mutter (und meiner Cousine) genutzt wird. Der Vater ist bereits vor 25 Jahren ausgezogen. Besteht das Wohnrecht des Vaters weiter ? Muß die Mutter Miete trotz Wohnrecht zahlen, denn meiner Cousine sollten keine Unkosten entstehen, da sie noch in Ausbildung war.

Normalerweiße nicht mehr des Vaters, aber was ich so weiß von meinen Eltern mein Vater ist im Haus geblieben und hat meiner Mutter bei der Scheidung, über private Einigung ein Einrichtungsgeld für ihre neue Wohnung ausbezahlt das was sie alles brauchte und fertig!!! Also bei eurer Situation muß der Vater nach der Scheidung ausbezahlt werden, aber nur wenn er darauf besteht oder es einklagt bei Gericht!!! Also seinen Anteil!, alleine schon wegen der Scheidung!!!
LG.

HAllo,
wenn Beide im Grundbuch eingesetzt sind, bleibt das Wohnrecht für den PArtner bestehen. War abernur der verstorbene eingetragen, hat die Frau keinen Anspruch drauf. Die Mutter muß nur die Unkosten tragen, die im Grundbuch eingetragen worden sind. Ansonsten hat sie freies Wohnen

Liebe Grüße

Super, vielen Dank für die rasche Antwort, gglgr.

1 „Gefällt mir“