Wohnrecht bei Rangrücktritt - ab wann verwirkt?

Hallo

ich habe mich soeben neu hier angemeldet, da ich ein aktuelles Problem habe - bin aber auch gern zur Hilfe für andere bereit. Toll wäre eine etwas fundiertere Antwort, z. B. mit Quellenangaben.

Ein Grundstück mit Gebäude wurde an einen Verwandten übergeben und im Ausgleich ein Wohnrecht für den im Gebäude wohnenden Alteigentümer im Grundbuch eingetragen. Er hat seither mietfrei dort gewohnt.
Der Verwandte hat einen Bankkredit für die Gebäudesanierung aufgenommen, zu dessen Besicherung der Rang des Wohnrechts hinter den der Bankforderung zurück treten musste (Grundbucheintrag).
Der Verwandte ist Februar 2012 in die Privatinsolvenz gegangen, ein Insolvenzverwalter ist tätig. Seither sind mehrere Versteigerungsversuche mangels Käuferinteresse gescheitert.
F r a g e : Ab wann ist das Wohnrecht erloschen und der Alteigentümer muss wieder Miete zahlen? Ab Februar 2012 oder ab erfolgreicher Versteigerung oder…?

Mit freundlichen Grüßen
John Eff.

Hallo,
tut mir leid also das kann ih nicht genau beantworten. Ich weiß nur das ein eingetragenes Wohnrecht solange bestehen bleibt, bis es gelöscht wird.
Ich hoffe du findest jemanden der sich genauer amit auskennt.
Gruß Silke

Silke, besten Dank.
den interessanten Punkt hast du angesprochen.
Heißt das dann nicht, das Miete erst dann zu zahlen ist, wenn das Wohnrecht nicht mehr im Grundbuch steht?
In meinem Fall wurde die Insolvenz eingetragen, am Wohnrechtseintrag aber nichts geändert. Also: zunächst mal keine Miete(?).
Leider hat sich noch niemand weiter gemeldet.

Mit bestem Gruß
John Eff.

…Ich
weiß nur das ein eingetragenes Wohnrecht solange :bestehen bleibt, bis es gelöscht wird…

HAllo John,
genau das heißt es. Erst wenn das Wohnrecht gelöscht ist im Grundbuch muß Miete gezahlt werden.
Das ist100% so.
Schade das sich niemand anders gemeldet hat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen
Alles Liebe Silke

Hallo John Eff.,

normalerweise gilt das Wohnrecht lebenslang, wie es sich allerdings in diesem Fall bei Rangrücktritt verhält, kann ich Dir nicht sagen.

Mfg Falk