Wohnrecht bei trennung

Guten Tag Zusammen,

wenn ein älterer Mann mit einer jüngeren Frau eine nichteheliche Partnerschaft eingeht und beim Notar der Frau ein Wohnrecht einräumt im Gegenzug zur möglichen Pflege bei Krankheit des Mannes ( Eigentumswohnung ist Eigentum des Mannes )die Frau nach der notariellen Beglaubigung kein Interesse an einer weiteren Partnerschaft mehr zeigt und über längere Zeit den Mann alleine läßt und zugibt das es Ihr nur um das Wohnrecht und nicht um eine Partnerschaft ging, stellt sich nun die Frage : ist die getroffene Vereinbarung der Beiden noch rechtskräftig ?

Sorry, da ich nicht helfen. Scheint mir eine echte Frage für den Fachanwalt zu sein. Evlt. hilft auch derjenige, der den Vertrag aufgesetzt hat weiter.
Alles Gute!

Guten Tag Zusammen,
wenn ein älterer Mann mit einer jüngeren Frau eine
nichteheliche Partnerschaft eingeht und beim Notar der Frau ein Wohnrecht einräumt im Gegenzug zur möglichen Pflege bei Krankheit des Mannes (Eigentumswohnung ist Eigentum des Mannes)die Frau nach der notariellen Beglaubigung kein Interesse an einer weiteren Partnerschaft mehr zeigt und über
längere Zeit den Mann alleine läßt und zugibt das es Ihr nur um das Wohnrecht und nicht um eine Partnerschaft ging, stellt sich nun die Frage ist die getroffene Vereinbarung der Beiden noch rechtskräftig?

Guten Tag,

da muß ich leider passen. Das ist eine wirkliche Rechtsfrage die ich als Laie nicht beantworten kann. Trotzdem viel Erfolg

Welche rechtslage in deinem fall zuständig ist entzieht sich meiner kenntniss…sry

gruß wolfgang

Rein gefühlsmäßig würde ich von Sittenwidrigkeit u. somit Nichtigkeit des Vertrags ausgehen.Verbindliche Auskunft kann hierüber wohl nur ein Anwalt geben!

Hallo zurück,

zunächst einmal, Wohnrecht ist leider nicht mein Spezialgebiet. Aber ich weiß, dass man jedem Wohnrecht einräumen kann, man muss nicht in einer persönlichen Beziehung mit demjenigen stehen. Ist also bei der notariellen Beglaubigung ein eine Bedingung an das Wohnrecht geknüpft worden? Wenn nicht, hat der Mann auf dem Weg buchstäblich Pech gehabt. Allerdings sollte man dann von einem Rechtsanwalt für Zivilrecht prüfen lassen, ob die Dame nach dem Grundsatz Recht und Glauben gesetzeswidrig gehandelt hat, also falsche Tatsachen vorgetäuscht hat.

MfG
Michaela

Ich glaube nicht