Wohnrecht bei Verkauf löschen lassen?

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage:

meine Eltern haben mir vor 7 Jahren Ihr Haus als Schenkung überschrieben und stehen nun im Grundbuch an zweiter Stelle mit einem Lebenslangem Wohnrecht drinn.

Jetzt ist meine Mutter im Januar ins Heim gekommen und mein Vater will alleine in dem Haus nicht mehr leben und ebenfalls ins Heim ziehen, damit er auch wieder näher bei meiner Mutter ist.
Außerdem kann er sich den Abrag des Hauses nicht mehr leisten, da er für meine Mutter ja mitbezahlen muß

Jetzt haben wir uns dazu entschlossen „mein“ Haus zu verkaufen.
Einen Käufer haben wir nun auch.

Wie sieht es mit dem Wohnrecht aus?
Muß ich das vom Norat rauslöschen lassen, bzw. im Kaufvertrag etwas einsetzen, damit es nicht mehr gültig ist?

Ansonsten bin ich ja anscheinend weiterhin für das Wohnrecht noch zuständig und müßte gegebenenfalls was an meine Eltern zahlen, was ich nicht kann und will.

Vielen Dank schon mal…

Peter Uphoff

Hallo,

das Wohnrecht kann gelöscht werden. Muß durch einen Notar erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin

tut mir leid, keine Ahnung

Hallo,

ich hatte so ein ähnliches Problem nur noch etwas komplizierter.
Mein Tip: Wenn du dich mit deinen Eltern noch gut verstehst laßt gemeinsam von einem Notar das Wohnrecht löschen.

VG

Hallo! Leider kann ich dir keine adequate Antwort geben, sorry.

Gruß,
B. Stender

Hallo,
Wohnrecht gilt nur wenn man auch dort wohnt. Nach einem Ablauf von 3Monaten unbewohnt gilt das Wohnrecht nicht mehr. Ich würde mich aber an einen Notar wenden um ganz siher zu gehen und das wohnrecht rauslöschen lassen, so umgehst du jeden Ärger ud so teuer ist das auch nicht.
Liebe Grüße