Meine Mutter befindet sich nach einer OP dauerhaft im Alten- und Pflegeheim. Sie hat in meinem Einfamilienhaus ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht über drei Räume und ein eignes Bad (ca. 70 qm, keine abgeschlossene Wohnung). Ihre Rente reicht bei der Pflegestufe 2 nicht für den Heimaufenthalt. Da ihre Rücklagen bals aufgebraucht sind, muß sie Sozialhilfe beantragen. Wie ist das Wohnrecht dabei zu berücksichtigen ? Muß ich den ortsüblichen Mietwert finanziell zum heimauffenthalt erbringen, obwohl ich die Räume nicht vermieten kann, da es sich um keine abgeschlossene Wohnung handelt ?
Leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten.
Ich liege z. Zt. mit einer Hirnblutung im Krankenhaus.
Ich hoffe, dass Sie das entschuldigen.
Karl Heiliger
Hallo,
das tut mir leid. Da kann ich leider nicht helfen.
Lieben Gruß Silke
Hallo, hab fast das selbe Problem und keine exakte Antwort hier erhalten. Weil ich die frage auch gestellt habe, bekomm ich dauernd Anfragen. Falls sie eine Eindeutige Antwort darauf erhalten, würden sie so nett sein und sie mir an meine Emailadresse weiterleiten? [email protected].
L.G. Martin
Hallo,
kommt ganz auf den Bearbeiter des Sozialamtes an. Leider gibt es hier sehr viel Ermessensspielraum. Ich denke Du kommst um einen guten Rechtsanwalt nicht herum. Vorab Infos unter: http://www.forum-elternunterhalt.de/
Viele Grüße!
Hallo PGH,
ich kann dazu leider keine verlässliche Antwort geben. Bitte wenden Sie sich hiezu an einen Anwalt, der sich auf Mietrecht und Sozial/Familienrecht spezialisiert hat.
Viele Grüße,
Schwiegersohn