hallo,
nehmen wir mal an, eine person habe ein wohnrecht auf lebenszeit in einem EFH.
person ist weiblich, 70 jahre alt.
der mietwert des objektes betrage ca. 750,00 € p.m.
der verkehrswert des objektes ca. 170.000,00 €
wie hoch würde man den abschlag für das wohnrecht bei einer erbauseinandersetzung ansetzen ?
danke
gruß inder