Wohnrecht der kinder

Hallo zusammen

Wie verhält es sich, wenn Eltern ihrem Kind Wohnrecht in dem Haus geben, weil sie Angst haben bald ins SeniorenHeim zu müssen und die Gefahr besteht das es keine zehn Jahre mehr dauert und daher eine überschreibung des Hauses nichtig ist. Könnte man so tricksen?
Und wie wäre es dann wenn das Kind verheiratet ist, kann der mann/ die Frau dort ebenfalls wohnen bleiben?

Die Kinder haben zwar dann ein Recht dort zu wohnen, Eigentümer der Immobilie sind sie aber noch lange nicht. Wen man Wohnrecht gibt hat nichts mit einen Verwandtschaftsgrad zu tun.

Hallo,

die Eltern suchen also einen Weg, sich selbst mittellos zu machen und das Pflegeheim von der Allgemeinheit bezahlt zu bekommen, damit deren Kinder nichts vom zukünftigen Erbe abgeben müssen?

Gruß
Karin

ja das hast du gut erkannt. funktioniert auch wenn man es richtig macht. Alles verkaufen und ein paar Jahre auf großen Fuß leben ist da die Devise.

Vermutlich würde dann ein möglicher staatlicher Zuschuss zu den Seniorenheimkosten als Darlehn gezahlt, welches später von den Erben des Hauses zurück gezahlt werden muss. Und das ist auch ok so.

Die Eltern sollen sich vom Verkaufserlös oder den Mieteinnahmen des Hauses einen schönen Lebensabend, unabhängig von Sozialhilfe o.ä. machen können. Ersparnisse sollen nicht dafür verwendet werden, den Kindern ein möglichst großes Erbe zu ermöglichen. Und ich sage das aus dem Hintergrund, dass mein Vater 8 Jahre lang Pflegeheimkosten für meine Mutter getragen hat - von Ersparnissen und Rente als Hausmeister (ging also alles „von meinem Erbe“ weg).

Hallo,

heisst auf Neudeutsch:

Gewinne personalisieren,
Verluste sozialisieren

Grüße
miamei

ja ses gibt möglichkeiten das Haus so zu überschreiben, dass keine Erbschaftssteuer und nicht das komplete Haus vereusert werden muss um für den Unterhalt im Altenheim aufzukommen.
Ich würde mich an einen Vermögensberater oder Finanzberater wenden, da es viele rechtliche Hürden zu umgehen gibt.

Ich würde mich vor weiteren Rechenexperimenten erstmal über grundlegende Fakten wie Erbschaftssteuer bei welchem Wert des Hauses und auf die erbberechtigte Kinder entfallenden Anteile informieren. Vielleicht Aufregung für „nsda“.

Das ist hier doch genau gar kein Thema.

Die nun gerade überhaupt nicht. Die meisten von denen tuen nur so, als ob sie Ahnung haben.

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